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19.11.2021; 16:14 Uhr
Bewertungsportal für Richter
VG Berlin sieht keinen Herausgabeanspruch bezüglich personenbezogener Daten von Richtern gegen Senatsverwaltung

Der Betreiber eines Bewertungsportals für Richter hat gegen die Berliner Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung keinen Anspruch auf Herausgabe von personenbezogenen Daten der dortigen Richter. Das hat das VG Berlin entschieden (VG 2 K 6.19).

Auf dem Portal "richterscore" können sich Anwälte zur Vorbereitung auf Prozesse über Richter austauschen. Die Klägerin, die Betreiberin des Portals, machte einen Auskunftsanspruch nach dem IFG gegen die Senatsverwaltung geltend und begehrte insbesondere Angaben zu Namen, Geburtsdaten und Beschäftigungsumfang der Richter.

Die betreffende Klage hat das VG Berlin nun abgewiesen. Dem Informationsinteresse der Plattform stehe der Schutz personenbezogener Daten entgegen. Schließlich verfolge die Klägerin durch die Plattform in erster Linie private Interessen und nicht, wie von ihr geltend gemacht, öffentliche Interessen wie etwa die Überwachung staatlichen Handelns. 

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[IUM/th]

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