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08.06.2022; 12:50 Uhr
LG Köln wieder zur Berichterstattung über Kardinal Woelki
Weiterer Artikel der »Bild«-Zeitung laut LG Köln rechtswidrig

Das LG Köln hat entschieden, dass ein weiterer Artikel der Bild-Zeitung über das Verhalten des Kölner Kardinal Woelki im Missbrauchskomplex des Bistums rechtswidrig war (28 O 295/21). Diese Entscheidung gab das Gericht heute in einer Pressemitteilung bekannt.

In dem streitgegenständlichen Artikel hatte die Zeitung geschrieben, dass Woelki »ein bislang geheim gehaltener Bericht aus dem Giftschrank des Erzbistums in Erklärungsnot [bringe]«. Diese Berichterstattung sei laut LG persönlichkeitsrechtsverletzend, da die Tatsache, der Bericht sei bislang geheimgehalten worden, falsch gewesen sei. Außerdem habe der Bericht der BILD die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung missachtet, so das Gericht in seiner Pressemitteilung weiter.

Bereits Mitte Mai hatte das LG Köln zumindest Teile der Berichterstattung der Bild-Zeitung zu dem Thema auf Klage Woelkis hin als rechtswidrig eingestuft (vgl. Meldung vom 19. Mai 2022). In dem aktuellen Verfahren weist das Gericht darauf hin, dass die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist.

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