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10.06.2022; 15:18 Uhr
Weitersenderecht im neuen Urheberrecht
Gastbeitrag auf »LTO« kritisiert fehlende Technologieneutralität

In einem Gastbeitrag für LTO kritisiert Dieter Frey, dass die Urheberrechtsnovelle des vergangenen Jahres bei der Weitersendung von Fernsehprogrammen keine Technologieneutralität geschaffen habe und die Rechtslage beim Streamen von TV-Inhalten unsicher sei.

Dabei stellt der Autor fest, dass sich schon auf unionsrechtlicher Ebene zwei Rechtsakte gegenüberstünden: die EU-SatCab-RL für die »alte Welt« der Kabelweitersendung, sowie die EU-OnlineSatCab-RL für die »neue Welt«, sog. OTT-Dienste, die Fernsehen über Internet weitersenden.

Die Umsetzung im UrhG habe diese »Parallelwelten« nicht zusammenführen können, so Frey weiter, sondern geltende Unterschiede teilweise beibehalten. So hätten OTT-Dienste beispielsweise eine schwächere Rechtsposition gegenüber Fernsehsendern, da der gesetzliche Kontrahierungszwang lediglich für die »alte Welt« der Kabelweitersendung gelte.

Dokumente:

[IUM/th]

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