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27.06.2022; 10:20 Uhr
Urheberrechtsverletzung auf Facebook
LG München I verurteilt Partei zu Schadensersatz

Das LG München I hat die Berufung des Kreisverbandes einer Partei abgewiesen, nachdem das AG München diesen zur Zahlung von Schadensersatz und Aufwendungsersatz iHv 900 EUR an einen Fotografen verurteilt hat (42 S 231/21). Das gab das Gericht in einer Pressemitteilung bekannt.

Das Foto des Künstlers zeigte eine Protestaktion gegen eine Veranstaltung dieses Kreisverbandes aus dem Jahr 2018. Die Partei übernahm das Foto, fügte am oberen Bildrand den Schriftzug »Ein Bild sagt mehr als tausend Worte!« ein und postete das Foto sodann auf ihrem Facebook-Account.

Das LG München I stellte nun diesbezüglich fest, dass die Verwendung des Fotos durch die Partei unberechtigt gewesen sei. Insbesondere könne diese weder durch § 23 Abs. 1 UrhG, noch durch die §§ 50, 51 UrhG gerechtfertigt werden. Allein durch den hinzugefügten Schriftzug »seien keine wahrnehmbaren Unterschiede zwischen der Verwendung der Beklagten als möglicher Parodie und dem parodierten Werk zu erkennen«, so das Gericht in seiner Begründung.

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[IUM/th]

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