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27.06.2022; 10:48 Uhr
Urheberrechtsverletzung im Internet
BGH verhandelt zu Netzsperren

Der BGH hat am vergangenen Donnerstag zur Rechtmäßigkeit von Netzsperren bei Urheberrechtsverletzungen verhandelt (I ZR 111/21). Darüber berichtet u.a. LTO.

In dem betroffenen Verfahren geht es um die Frage, ob die klagenden Wissenschaftsverlage von der Telekom eine Sperre von Webseiten verlangen dürfen, die urheberrechtlich geschützte Werke ohne deren Zustimmung öffentlich zugänglich machen. Das OLG München hatte entschieden, dass hier zunächst ein Vorgehen gegen den in der EU ansässigen Host-Provider zumutbar sei und daher kein Anspruch auf sog. DNS-Sperrungen bestünde (vgl. OLG München ZUM-RD 2022, 23).

Laut Meldung betonte der Vorsitzende Richter, dass Sperrungen das letzte Mittel sein müssten. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass legale Inhalte gesperrt würden. Ihm zufolge wäre im konkreten Fall aber eine einstweilige Anordnung gegen das Hosting-Unternehmen durchaus möglich gewesen, so LTO weiter. Das Urteil soll am 13. Oktober verkündet werden.

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