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27.06.2022; 10:58 Uhr
Zugang zu Unterlagen des Bundessicherheitsrates
BVerwG lehnt Antrag von Journalistin ab

Das BVerwG hat die Revision einer Journalistin zurückgewiesen, die den Zugang zu militärischen Dokumenten des Bundessicherheitsrates der Jahre 1972 bis 1985 begehrte (BVerwG 10 C 3.21). Das gab das Gericht in einer Pressemitteilung bekannt.

Laut Gericht enthalten die Dokumente Ausführungen über die Strategie der USA bezüglich ihrer im Bundesgebiet stationierten Truppen. Das OVG Berlin-Brandenburg betonte in der Vorinstanz, dass die Dokumente einen Geheimnisschutz von 60 Jahren genießen und hatte die KLage daher weitestgehend abgewiesen.

Diese Entscheidung stützte nun das BVerwG und gab der Revision der Beklagten Recht. Das Berufungsgericht hätte »den Zugang der Klägerin zu den übrigen Unterlagen nicht ohne vorherige weitere Sachaufklärung mit der Begründung gewähren dürfen, die Beklagte habe deren fortbestehende materielle Geheimhaltungsbedürftigkeit nicht ausreichend dargelegt«.

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[IUM/th]

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