mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
02.08.2022; 11:39 Uhr
DSA »kein Grundgesetz fürs Internet«
Gastbeitrag auf »LTO« zu neuem EU-Gesetz

In einem Gastbeitrag für LTO begrüßt Benjamin Lück, dass es sich beim jüngst verabschiedeten DSA gerade nicht um ein Internet-Grundgesetz handelt und widerspricht damit Kritikern.

Mit dem Regelwerk sei es, so Lück, gelungen, »die schon lange identifizierten Probleme des Web 2.0 regulatorisch anzugehen«. An die Plattformen mittelbar bindende Grundrechte fehle es aber nicht, weshalb es dem Autor zufolge überhaupt kein Grundgesetz für das Internet brauche. Sollten sich im Laufe der Zeit inhaltliche Schwächen des DSA zeigen, so könnten diese später immer noch behoben werden. Schließlich dürfe man die Ausstrahlungswirkung der EU-Gesetzgebung auf Unternehmen, die außerhalb der EU ihren Sitz haben (sog. »Brussels Effect«), nicht unterschätzen.

Letztlich hält Lück Kritikern entgegen, dass der DSA gemeinsam mit dem DMA nur zwei Maßnahmen eines gesamten (geplanten) Gesetzespaket seien, die in ihrer Gesamtheit betrachtet werden müssten.

Dokumente:

[IUM/th]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 6942:

https://www.urheberrecht.org/news/6942/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.