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01.06.2023; 15:48 Uhr
Verwertungsgesellschaft für Games-Branche
Game-Verband gründet »Verwertungsgesellschaft für die Hersteller von Games«

Zur Geltendmachung der Privatkopievergütung hat sich für die Games-Branche in diesem Monat die »Verwertungsgesellschaft für die Hersteller von Games« (VHG) konstituiert. Darüber berichtet heise online.

Damit können in Zukunft auch Entwicklungsstudios und Herausgeber:innen von Games die Pauschalvergütung für private Kopien über die neue Verwertungsgesellschaft geltend machen. Mit einer ersten Ausschüttung ist allerdings wegen ausstehender administrativer Schritte frühstens in einem Jahr zu rechnen.

Erlaubte Privatkopien (§ 53 UrhG) können im Bereich des »Gamings« insbesondere dann hergestellt werden, wenn Spielhandlungen aufgezeichnet oder Screenshots aufgenommen werden. Dabei handelt es sich um weit verbreitete Handlungen beim »Gaming«. Zuvor hatte der Game-Verband insgesamt einen kritischen Standpunkt zum jetzigen Regelungssystem der Privatkopievergütung (§§ 54 ff. UrhG) vertreten und eine Modernisierung dessen angestrebt. Daran halte der Verband auch weiterhin fest, so ihr Geschäftsführer Felix Falk. Bis dahin solle die Games-Branche nun aber an dem ihr zustehenden Recht partizipieren und ein Abfluss der Vergütungen an andere Branchen verhindert werden. 

Dokumente:

[IUM/ee]

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