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07.09.2023; 22:19 Uhr
Audiovisuelle Aufnahmen von Gerichtsprozessen
Gefahren des Hauptverhandlungsdokumentationsgesetzes

Verbände warnen vor dem Missbrauchspotenzial der im Entwurf für das sogenannte Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz vorgesehenen Möglichkeit der audiovisuellen Aufnahme von Strafverfahren. Darüber berichtet netzpolitik.org.

Die aktuelle Fassung des Entwurfs des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) für das Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz sieht u.a. vor, dass Strafverfahren in Zukunft verpflichtend auf Ton aufzunehmen sein sollen. Eine Videodokumentation ist hingegen fakultativ. Dies soll auch für Jugendstrafverfahren gelten. So sollen Verfahren besser dokumentiert werden können und dadurch fairer werden.

Verschiedene Verbände, insbesondere Opferschutzorganisationen, sehen darin erhebliche Gefahren für die Persönlichkeitsrechte. Vor allem die möglichen visuellen Aufnahmen würden ein großes Missbrauchspotenzial eröffnen. Mit unzulässigen, bloßstellenden Veröffentlichungen der Aufnahmen sei – auch wegen der »Sensationsgier« in den sozialen Medien – zu rechnen. Die Bundesregierung hat eine weitere Überarbeitung des Entwurfs bereits angekündigt.

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