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11.07.2024; 20:11 Uhr
Bündnis Sahra Wagenknecht im WDR
Beitrag auf dem Verfassungsblog von Alexander Hobusch

Alexander Hobusch kommentiert in einem Beitrag auf dem Verfassungsblog den Eilbeschluss des Oberverwaltungsgericht NRW, in dem es den WDR dazu verpflichtete, die Partei Bündnis Sahra Wagenknecht zu einer »Wahlsendung« mit weiteren Spitzenkandidat:innen anlässlich der Europawahl 2024 einzuladen.

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW sowie der Vorinstanz verdeutlichten, dass es bei der Beurteilung solcher Fälle stets auf eine umfassende Gesamtabwägung ankomme, »um zwischen Chancengleichheit und Rundfunkfreiheit zu einer größtmöglichen Wirksamkeit in Form praktischer Konkordanz zu gelangen«. Die in die Abwägung gestellten Kriterien müssten dabei unterschiedlich gewichtet werden. Bei neu gegründeten Parteien käme insbesondere ihren Erfolgsaussichten bei der Wahl entscheidende Bedeutung zu.

Dr. Alexander Hobusch ist Richter beim Verwaltungsgericht Düsseldorf.

Dokumente:

[IUM/ee]

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