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03.12.2024; 19:59 Uhr
Neubewertung der AfD durch den Verfassungsschutz
Correctiv begehrt Auskunft

Das Recherchenetzwerk Correctiv hat vor dem Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz anhängig gemacht. Das mit dem Antrag geltend gemachte Auskunftsbegehren betrifft die Neubewertung des Status der Partei Alternative für Deutschland, die aktuell als rechts­ex­tre­mis­ti­scher Ver­dachts­fall behandelt wird. Es berichtet beck aktuell.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hatte ein Auskunftsbegehren zunächst mit der Begründung abgelehnt, dass eine Auskunft zum Gutachten wegen der anstehenden Neuwahlen und dem damit verbundenen Neutralitätsgebot für Bundesbehörden nicht möglich sei. Correctiv argumentiert hingegen mit einem besonderen öffentlichen Interesse an der Einschätzung des BfV – insbesondere mit Blick auf die anstehenden Neuwahlen. Das Recherchenetzwerk stützt sich dabei auf Art. 5 GG und § 16 Abs. 1 BVerfGG, so die Meldung. Nun habe das BfV allerdings auch angebracht, dass das Gutachten noch nicht fertiggestellt sei.

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