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05.12.2024; 18:25 Uhr
Presseberichterstattung über Kardinal Woelki
Urteil des OLG Köln

Das Oberlandesgericht Köln hat mit Urteil vom heutigen Tage entschieden, dass eine Berichterstattung eines Online-Portals über den Kölner Erzbischof Kardinal Rainer Maria Woelki im Zusammenhang mit seiner Rolle im sogenannten Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche unzulässig war (15 U 215/23, Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Dies gab das Gericht in einer Pressemitteilung bekannt.

Die angegriffene Berichterstattung betraf u.a. eine mögliche Dienstrechtsverletzung, die Woelki begangen haben soll, indem er ein anderes Bistum zunächst nicht über das gegenüber einem ehemaligen Pfarrer verhängte Umgangsverbot mit Jugendlichen informiert habt.

In zweiter Instanz untersagte nun auch das Oberlandesgericht (OLG) Köln die Berichterstattung. Es handele sich insoweit um eine unrichtige und damit unzulässige Tatsachenbehauptung über Woelki: Denn die Berichterstattung lege fälschlicherweise nahe, dass Woelki bereits vor Juni 2022 Kenntnis über den Fall gehabt habe und daher das betroffene Bistum bewusst nicht über das Verbot informiert habe.

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