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10.11.2020; 14:39 Uhr
Bildberichterstattung über Badeurlaub königlicher Familie rechtswidrig
LG Köln erlässt einstweilige Verfügung gegen "Bild"

Wie das Online-Portal LTO berichtet, hat das LG Köln eine einstweilige Verfügung gegen den Axel-Springer-Verlag erlassen, da die Bild am Sonntag sowie bild.de einen Bericht über den Badeurlaub des niederländischen Königspaares mit Aufnahmen eines Yachtausfluges bebildert hatten (28 O 340/20).

Die Bilder erschienen laut LTO im August in der Bild am Sonntag sowie auf bild.de und zeigten die Prinzessin Máxima und ihren Gatten, König Willem-Alexander in Badebekleidung während ihres Urlaubs in Griechenland.

Dem Antrag des Königspaares gab das LG Köln dem Bericht zufolge statt. Die Voraussetzungen der §§ 22, 23 KUG für eine Bildberichterstattung lägen im konkreten Fall nicht vor, so die Begründung des Gerichts, da die persönlichkeitsrechtlichen Belange der Betroffenen vorliegend stärker zu gewichten seien. Die Anwälte der Antragsteller hatten zuvor bereits argumentiert, dass die privaten Fotos keine Bildnisse des Zeitgeschehens seien. Laut LTO hat der Verlag die Entscheidung anerkannt.

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[IUM/th]

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