mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
12.11.2020; 10:20 Uhr
VDZ: Kritik an Kooperation von BMG und Google
Bericht zufolge ermittelt nun auch Medienaufsicht

Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) kritisiert in einer Pressemitteilung vom gestrigen Tag eine Kooperation des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) und Google über die bevorzugte Verbreitung von Inhalten des Ministeriums als Verstoß gegen die Pressefreiheit.

Konkret geht es bei der Vereinbarung darum, dass der Suchmaschinenanbieter Inhalte des vom BMG herausgegebenen Portals "gesund.bund.de" in den Suchabfragen bevorzugt anzeigt. Dr. Rudolf Thiemann, Präsident des VDZ, erklärte dazu, es sei schon "mit der Staatsfreiheit der Medien nicht vereinbar und ein unannehmbarer Eingriff in den freien Pressemarkt [...], dass ein Bundesministerium überhaupt ein eigenes Fachmedium mit vollwertiger redaktioneller Berichterstattung über Gesundheitsfragen betreibt". Das durch die Vereinbarung geschaffene "Quasi-Suchmonopol" sei eine Verdrängung der privaten Presse, so Thiemann weiter.

Schließlich sei es laut VDZ nicht hinzunehmen, dass durch die Privilegierung der Inhalte des BMG und der Betonung darauf, dass diese Inhalte verlässlich seien, die Behauptung, private Inhalte seien weniger verlässlich, impliziert werde. Gibt man bei Google Suchbegriffe zu Gesundheitsthemen wie beispielsweise "Corona" ein, so werden nämlich neben "gesund.bund.de" auch Ergebnisse des Robert-Koch-Instituts sowie der Tagesschau als "Beste Ergebnisse" angezeigt.

Wie das Magazin DWDL berichtet, hat zwischenzeitlich auch die Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein in dieser Sache ein Verfahren gegen Google eingeleitet.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/th]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 6461:

https://www.urheberrecht.org/news/6461/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.