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22.12.2020; 09:45 Uhr
Kammergericht zu Verdachtsberichterstattung
"Panorama"-Reportage zu Krebsmedikamenten nur teilweise rechtswidrig

Das Kammergericht hat entschieden, dass eine TV-Berichterstattung des Magazins Panorama über die Herstellerin von Krebsmedikamenten nur teilweise rechtswidrig war. Das hat das Berliner Gericht in einer Pressemitteilung bekanntgegeben (10 U 59/19).

In dem Bericht wurde das klagende Pharmaunternehmen Lunapharm u.a. ins Zentrum eines internationalen kriminellen Netzwerks gerückt und der Verdacht geäußert, das Unternehmen handele mit gefälschten Medikamenten. Das LG Berlin hatte in erster Instanz der Klage des Unternehmens gegen den produzierenden rbb teilweise stattgegeben (27 O 555/18).

Nun hat das KG entschieden, dass die beiden obigen Äußerungen nicht im Einklang mit den Grundsätzen der Verdachtsberichterstattung stünden und somit insoweit ein äußerungsrechtlicher Unterlassungsanspruch bestehe. Für diese Behauptungen habe es keine ausreichende Beweisgrundlage gegeben. Im Übrigen sei der Bericht jedoch nicht zu beanstanden, insbesondere habe der rbb dem Unternehmen auch eine ausreichend lange Frist zur Stellungnahme gegen die Vorwürfe gesetzt. Deshalb, so das Gericht weiter, habe man auch nicht dem Anspruch auf Feststellung einer Schadensersatzpflicht entsprechen können.

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