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22.12.2020; 12:00 Uhr
Streit um Rundfunkbeitragserhöhung
"LTO" analysiert Schriftsätze der Rundfunkanstalten

In einem Beitrag analysiert das Online-Portal LTO die Schriftsätze der Rundfunkanstalten an das BVerfG, mit denen sie die vorerst verhinderte Rundfunkbeitragserhöhung angreifen wollen.

Laut dem Bericht stützen sich die Anstalten auf die beiden Entscheidungen des BVerfG zur Rundfunkfinanzierung und auf die von der "CDU geforderte Änderung der Berichterstattung über Ostdeutschland". Dies sei eine unzulässige "medienpolitische Zielsetzung" und damit ein unzulässiger Einwand gegen die geplante Erhöhung. Laut Beitrag erscheint es jedoch mehr als fraglich, dass das Karlsruher Gericht noch in diesem Jahr über die Anträge in der Hauptsache entscheidet. Jedoch wird noch in den nächsten Tagen mit einer Entscheidung über die Eilanträge gerechnet. Damit wollen die Rundfunkanstalten laut LTO erreichen, dass die Beitragserhöhung ab Januar zumindest vorläufig in Kraft treten kann.

Nach internen Streitigkeiten in der Regierungskoalition von Sachsen-Anhalt wurde dort eine Abstimmung über den neuen Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag gestoppt, womit die Erhöhung nicht wie geplant ab Januar 2021 regulär erfolgen kann (vgl. Meldung vom 8. Dezember 2020).

Dokumente:

[IUM/th]

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