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27.04.2021; 09:33 Uhr
Wirecard-Film von RTL
OLG München erließ laut "FAZ" einstweilige Verfügung kurz vor Ausstrahlung

Wie die FAZ berichtet, hat das OLG München kurz vor der geplanten Ausstrahlung des Films "Der große Fake – Die Wirecard Story" auf dem Sender RTL am vergangenen Donnerstag eine einstweilige Verfügung erlassen, die die Ausstrahlung in der geplanten Form untersagt hat (18 W 638/21). Jedoch wurde der Film vom Privatsender dann trotzdem ohne Kürzungen ausgestrahlt.

Erstritten habe diese Entscheidung laut FAZ der in dem Verfahren um den insolventen Zahlungsdienstleitster als Kronzeuge agierende Oliver B. Dieser sah in dem Film über den sog. "Wirecard-Skandal" laut Bericht eine unzulässige identifizierende Berichterstattung, welche einer Vorverurteilung gleichkomme. Das OLG folgte dieser Einschätzung, so die FAZ weiter, und entschied damit anders als noch das LG München I in der Vorinstanz zugunsten des B. Laut RTL seien nur zwei Minuten des Films streitgegenständlich gewesen. Man habe sich letztlich aber für eine ungeschnittene Ausstrahlung entschieden, da man die Entscheidung des OLG München für falsch erachte. Dem Bericht zufolge ist der Film in der sendereigenen Mediathek mittlerweile jedoch nur noch in gekürzter Form abrufbar.

Der Anwalt von B. kündigte gegenüber der FAZ bereits an, man werde nun in einem nächsten Schritt das vom OLG München festgesetzte Ordnungsgeld beantragen.

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