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12.11.2021; 13:51 Uhr
Urheberrecht an Tonaufnahmen
Beitrag auf "LTO" zu Zweitveröffentlichung von Taylor Swift-Album

In einem Beitrag auf "LTO" berichtet und analysiert Pauline Dietrich die heute erfolgte Zweitveröffentlichung des Taylor Swift-Albums "Red" hin auf den urheberrechtlichen Hintergrund der Aktion. Beleuchtet wird dabei insbesondere der Vertrag zwischen der Sängerin und ihrem ehemaligen Label.

Hintergrund ist laut Meldung, dass sich die Sängerin mit dem Label, welches mittlerweile die Rechte am vor neun Jahren zum ersten Mal veröffentlichten Album innehat, zerstritten hat. Durch die Neuauflage der Musik, deren Urheberin Swift ist, will die Künstlerin laut Dietrich daher das ursprüngliche Album faktisch wirtschaftlich entwerten.

Möglich macht dies, so der Beitrag weiter, eine Klausel im ursprünglich geschlossenen Vertrag zwischen Swift und ihrem ersten Label, wonach die Sängerin lediglich bis November 2020 einer Sperrfrist bezüglich einer Neuveröffentlichung des Albums unterlag. Urheberrechtliche oder sonstige Ansprüche könne der jetzige Rechteinhaber dagegen nicht geltend machen, da sich diese regelmäßig lediglich auf die sog. Master-Kopie erstreckten, so Dietrich.

Dokumente:

[IUM/th]

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