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09.03.2023; 17:36 Uhr
Umsetzung der DSM-RL in Griechenland
Beitrag auf »Kluwer Copyright Blog« zu griechischen Implementierung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger

Anna Despotidou (Aristotle University of Thessaloniki) stellt in einem Beitrag für das Kluwer Copyright Blog die griechische Umsetzung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger aus der DSM-RL vor und stellt die Frage, ob diese lediglich kreativ oder ein Zeichen für eine weitere Zersplitterung des europäischen Pressemarktes sei.

So habe sich der griechische Gesetzgeber beispielsweise dazu entschlossen, für die Ausnahme aus Art. 15 DSM-RL für »einzelne[…] Wörter oder sehr kurze[…] Auszüge« einen qualitativen Maßstab zu wählen. Ein kurzer Auszug liege danach lediglich dann vor, wenn dessen Verwendung das Leistungsschutzrecht nicht unterwandere. Hierin sieht Despotidou die Gefahr, dass selbst grundrechtlich gedeckte Nutzungshandlungen nicht von dieser Ausnahme erfasst werden könnten, da auch diese die getätigten Investitionen der Verleger in gewisser Weise unterminierten.

Abschließend führt die Autorin aus, dass der große Umsetzungsspielraum von Art. 15 DSM-RL und die hieraus folgende sehr unterschiedliche Umsetzung des Leistungsschutzrechts das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarktes stören könnte. »Kreative« Umsetzungen wie die griechische könnten darüber hinaus gegen Grundrechte verstoßen.

Dokumente:

[IUM/th]

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