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16.03.2023; 16:25 Uhr
Presseberichterstattung über Kardinal Woelki wieder vor Gericht
OLG Köln ändert Entscheidungen der Vorinstanz teilweise zugunsten der »Bild« ab

Im Rechtsstreit um die Berichterstattung der Bild über Kardinal Woelki und Vorgänge im Bistum Köln hat das OLG Köln Entscheidungen der Vorinstanz auf Berufung der Zeitung hin teilweise zugunsten der Bild abgeändert. Andere Äußerungen bleiben der Bild jedoch untersagt, so die Pressemitteilung des Gerichts (15 U 120/22; 15 U 131/22).

Im Detail geht es bei den Berichten u.a. um die Frage, inwieweit Woelki Priester trotz Kenntnis über möglichen Kindesmissbrauch befördert hatte. Laut Pressemitteilung des OLG handele es sich bei manchen Äußerungen, die noch vom LG Köln beanstandet wurden (vgl. Meldung vom 19. Mai 2022 und Meldung vom 8. Juni 2022), tatsächlich um zulässige Meinungsäußerungen der Bild.

So sei etwa die Äußerung »Kardinal Woelki beförderte Missbrauchs-Priester« als zugespitzte Kritik zumindest im Verhältnis der Parteien zueinander rechtmäßig, da die Bezeichnung »Missbrauchs-Priester« eine zulässige Wertung der Zeitung gewesen sei. Hinsichtlich anderer Äußerungen wie etwa der Überschrift »Die Vertuschungs-Mafia im Erzbistum Köln« sei schon überhaupt nicht das Persönlichkeitsrecht von Woelki betroffen.

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