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02.07.2020; 16:46 Uhr
Leitlinien zu AVMD-RL veröffentlicht
EU-Kommission will einheitliche Umsetzung sicherstellen

Die Europäische Kommission hat heute Leitlinien zur Umsetzung der neuen AVMD-Richtlinie veröffentlicht. Diese sollen eine europaweit einheitliche Umsetzung des Regelwerks sicherstellen.

Zentral sollen die Leitlinien zwei Themenkomplexe erfassen. Einerseits beinhalten die Leitlinien Vorgaben in Bezug auf europäische Werke. Neben einer empfohlenen Berechnungsmethode für den Anteil europäischer Produktionen in Abrufdiensten, welchen die neue Richtlinie auf mindestens 30 % festsetzt, werden die Begriffsbestimmungen für "geringe Zuschauerzahl" und "geringer Umsatz" laut Pressemeldung der Europäischen Kommission präzisiert. Weiterhin ergehen laut Pressemitteilung Leitlinien in Bezug auf Video-Sharing-Plattformen. Diese sollen den Mitgliedstaaten insbesondere ein Instrumentarium bieten, mit dem sie leichter feststellen könnten, welche Online-Dienste vom europäischen Rechtsrahmen erfasst werden sollten. Die Leitlinien sind laut Angaben der Kommission für die Mitgliedstaaten nicht bindend.

Die neue Fassung der AVMD-Richtlinie wurde im November 2018 beschlossen und soll die bisherige Fassung aus dem Jahr 2010 ersetzen (vgl. Meldung vom 13. November 2018). Maßgebliches Ziel ist, einen einheitlichen Rechtsrahmen zu erschaffen, welcher auch Video-on-Demand und Video-Sharing-Plattformen wie "Netflix" oder "YouTube" erfasst. Die Umsetzung hat in den Mitgliedstaaten bis zum 19. September 2020 zu erfolgen.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/th]

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