Auskunftsanspruch der Presse
In einem Beitrag für den Tagesspiegel berichtet Jost Müller-Neuhof über die schriftlichen Urteilsgründe des BVerwG bezüglich dessen Entscheidung zum Auskunftsanspruch der Presse vom Juli (6 A 10.20).
Damals hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf eine Anfrage der Presse zur sog. Maskenaffäre hin zunächst ein Anhörungsverfahren durchgeführt, in dem die Betroffenen – u.a. Abgeordnete – gehört werden sollten. Dies sei jedoch gemäß BVerwG zu Unrecht geschehen. Laut Müller-Neuhof besagten die Leitsätze der Entscheidung, dass der verfassungsunmittelbare Auskunftsanspruch der Presse ein entsprechendes Verfahren nicht gebiete. Hierin bestehe vielmehr die Gefahr einer Verzögerung der Pressearbeit.
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