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14.07.2022; 16:39 Uhr
»Verbot« von Schlagerlied auf Volksfesten
Verwaltungsrechtler Hotstegs hält in Interview Entscheidung für rechtlich unproblematisch

In der Debatte um das angebliche Verbot eines umstrittenen Schlagerlieds auf einem Würzburger Volksfest sieht der Rechtsanwalt und Verwaltungsrechtler Robert Hotstegs im Interview mit LTO zwar keine gesetzliche Grundlage für ein behördliches Verbot, hält das Handeln der Stadt aufgrund der Sonderkonstellation jedoch gleichwohl für rechtlich unbedenklich.

Dabei verweist er darauf, dass die Stadt Veranstalter des entsprechenden Fests sei und daher auch grundsätzlich frei über die gespielte Musik entscheiden könne. Behördliche Verbote seien aber nur denkbar, soweit die entsprechenden Lieder insbesondere jugendgefährdend oder strafrechtlich relevant seien oder eine Gefahr für die öffentliche Ordnung angenommen werden könne. Auch bei einem vergleichbaren Fall in Düsseldorf sei die Diskussion um das Verbot theoretischer Natur, so Hotstegs, da dort der private Veranstalter freiwillig auf das Abspielen des als sexistisch kritisierten Lieds verzichtet habe.

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[IUM/th]

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