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19.07.2022; 16:58 Uhr
»Verbot« von Schlagerlied auf Volksfesten
VG Würzburg lehnt Eilantrag ab

Im Streit um das angebliche Verbot eines umstrittenen Schlagerliedes (vgl. Meldung vom 14. Juli 2022) hat nun das VG Würzburg einen Eilantrag abgelehnt (W 2 E 22.1181). Den Beschluss veröffentliche das Gericht auf seiner Webseite.

Das Gericht stellte hierzu laut Beschluss fest, dass der antragstellende »Künstler« einen Anordnungsanspruch nicht glaubhaft gemacht habe. Insbesondere konnte dieser laut Gericht nicht geltend machen, dass er im betreffenden Zeitraum in dem Würzburger Festzelt als Musiker auftreten werde und somit von der Entscheidung der Stadt betroffen sei.

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[IUM/th]

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