mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
19.07.2022; 17:27 Uhr
Pizzeria »Falcone« in Frankfurt a. M.
Name ohne Zustimmung des Namensinhabers laut OLG Frankfurt a. M. rechtswidrig

Eine Pizzeria darf sich ohne Zustimmung des Namensinhabers nicht »Falcone« nennen (6 U 211/20). Das hat das OLG Frankfurt a.M. in einem Versäumnisurteil entschieden und in einer Pressemitteilung bekannt gegeben.

Die Klägerin – Schwester des von Mitgliedern der Mafia erschossenen früheren italienischen Ermittlungsrichters Giovanni Falcone – wendete sich gegen den Inhaber einer gleichnamigen Pizzeria in Frankfurt, deren Gastraum sowie Speisekartengestaltung darüber hinaus auf den Mafia-Kontext anspielten.

Nachdem das LG Frankfurt a. M. die auf das postmortale Persönlichkeitsrecht gestützte Klage noch abgewiesen hatte, hat das OLG nun den Betreiber verurteilt, es künftig zu unterlassen, sein Restaurant in einem Mafia-Kontext nach Falcone zu benennen. Die Entscheidung erging laut Pressemitteilung im Wege eines Versäumnisurteils und ist damit noch nicht rechtskräftig.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/th]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 6932:

https://www.urheberrecht.org/news/6932/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.