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21.07.2022; 17:34 Uhr
BGH zu Verdachtsberichterstattung
»LTO« sieht durch jüngst veröffentlichte Entscheidung Medien gestärkt

Nachdem der BGH jüngst erneut eine Entscheidung zu den Grundsätzen der Verdachtsberichterstattung veröffentlicht hat (VI ZR 95/21, Veröffentlichung in der ZUM folgt), sieht das Portal LTO hierdurch die Rechte der Presse insgesamt gestärkt.

In dem Verfahren ging es um die Berichterstattung der Bild-Zeitung über das Strafverfahren eines Kölner Zahnarztes. Dieser sah sich dadurch in seinen Rechten verletzt, da ihn die Darstellung identifiziert habe und er im Übrigen nicht mit den Vorwürfen seitens der Presse konfrontiert wurde. Der BGH hat diese Argumentation in seiner Entscheidung jedoch zurückgewiesen.

Dies begrüßt nun auch Huff in seiner Analyse für LTO. Er sieht die Entscheidung in Kontinuität zu zwei zuvor veröffentlichten Urteilen des BGH (VI ZR 1241/20; VI ZR 1175/20), die allesamt die »liberale Linie« des BGH erkennen ließen. Insgesamt seien insbesondere die Ausführungen des Gerichts zur Frage der Identifizierbarkeit ebenso zu begrüßen wie die Klarstellung, dass es bei einer Berichterstattung über einen beginnenden Prozess keiner vorherigen Konfrontation mehr bedarf.

Dokumente:

Institutionen:

  • BGH
[IUM/th]

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