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21.07.2022; 17:56 Uhr
Rundfunkbeitrag in Österreich
Österreichischer Verfassungsgerichtshof hält Befreiung für Streaming-Nutzung für verfassungswidrig

Der Österreichische Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Befreiung für Streaming-Nutzung bei der Erhebung des Rundfunkbeitrags und damit das derzeitige ORF-Gesetz verfassungswidrig ist. Darüber berichtet u.a. der Standard.

Bislang mussten Nutzer, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk allein über das Internet schauen, keinen Rundfunkbeitrag zahlen, da die Pflicht zur Entrichtung explizit an eine vorhandene Rundfunkempfangseinrichtung anknüpft. Hiergegen wendete sich der ORF.

Die diesbezüglich existierende Lücke stehe im Konflikt mit der staatlichen Aufgabe, die finanzielle Unabhängikeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu garantieren, wie die Meldung das Gericht zitiert. Dem Gesetzgeber sei es daher verwehrt, ein wesentliches Nutzungsverhalten von der Finanzierung von vornherein auszuschließen. Laut Standard begrüßte der ORF die Entscheidung. Der Österreichische Gesetzgeber habe nun bis Ende 2023 Zeit für eine Neuregelung.

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[IUM/th]

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