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14.10.2021; 14:05 Uhr
BGH entscheidet zu "jameda"
Revision der klagenden Ärztinnen zurückgewiesen

Der BGH hat in den beiden Verfahren zur Zulässigkeit eines Ärztebewertungsportals entschieden und die Revision der klagenden Ärztinnen zurückgewiesen (VI ZR 488/19 und VI ZR 489/19, Veröffentlichung in der ZUM bzw. ZUM-RD folgt).

In der Sache geht es um die Frage, inwieweit der Betrieb eines Bewertungsportals nach Inkrafttreten der DS-GVO noch zulässig ist, sofern die bewerteten Personen dem nicht zugestimmt haben (vgl. Meldung vom 12. Oktober 2021).

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