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14.10.2021; 15:04 Uhr
In eigener Sache
Veranstaltungshinweis zum Online-Symposion "Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Plattformgesellschaft" am 11.11.2021

Mit dieser Meldung möchten wir Sie gerne auf das kommende Online-Symposion hinweisen, das am 11.11.2021 durch das Institut für Urheber-und Medienrecht unter dem Titel "Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Plattformgesellschaft" veranstaltet wird. Eine Anmeldung ist erforderlich und hier möglich. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.

Die Digitalisierung und Vernetzung hat die Medienumwelt erheblich verändert. Neben die traditionellen Akteure – öffentlich-rechtlicher Rundfunk, privater Rundfunk und Zeitungs-/Zeitschriftenverlage – sind in den letzten Jahren digitale Informations- und Kommunikationsplattformen („social media“) getreten. Diese haben die Informations-, Kommunikations- und Partizipationsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger radikal erweitert: Sie sind vielfach der Rolle der reinen Medienkonsumenten entschlüpft und zu Inhalteproduzenten, jedenfalls aber zu Inhalte(ver)teilern und dadurch zu Informationsmultiplikatoren geworden.

Diese Erweiterung hat aber ihre Schattenseiten: Falschinformationen („fake news“) verbreiten sich viel schneller. Der Umgangston wird rauer und verletzt nicht selten die privat- und öffentlich-rechtlichen Grenzen der Kommunikation („hate speech“). Ein weiteres Risiko ist, dass Auswahl dessen, was zum Gegenstand der Kommunikation von Nutzerinnen und Nutzern wird, algorithmische Entscheidungssysteme treffen, die sich primär an den Parametern der Aufmerksamkeitsökonomie orientieren („algorithmic society“). 

Die Leopoldina hat diese Zusammenhänge in einer im Juni 2021 veröffentlichten Stellungnahme „Digitalisierung und Demokratie“ thematisiert und kommt zum Ergebnis: „Demokratische Öffentlichkeiten sind auf Infrastrukturen angewiesen, die einen fairen und offenen Diskurs ermöglichen und Zugang zu vielfältigen und vertrauenswürdigen Informationen bieten.“ Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist eine dieser Infrastruktureinrichtungen. Zwei Handlungsempfehlungen der Leopoldina betreffen seinen Auftrag: Erstens sei sein demokratischer Informationsauftrag auszubauen. Seine Internetangebote müssten gestärkt werden, damit er seinen verfassungsrechtlichen Auftrag in einem hybriden Mediensystem besser erfüllen könne. Zweitens habe der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine große Bedeutung für die Weiterentwicklung des Qualitätsjournalismus und die gezielte Förderung eines qualitativ hochwertigen, datenbasierten Journalismus. Auf internationaler Ebene fordert ein von namhaften Personen getragenes „Public Service Media and Public Service Internet Manifesto“ die Sicherung der Existenz, Unabhängigkeit und öffentlichen Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medien. Vor diesem Hintergrund findet die aktuelle medienpolitische Diskussion über den Auftrag des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks in Deutschland statt.  

Die hier lediglich skizzierten Auswirkungen der „Plattformgesellschaft“ schlagen sich auch im Entwurf des novellierten Medienstaatsvertrags nieder, der im Oktober 2021 von den Ministerpräsident:innen beschlossen und zum 1.1.2023 in Kraft treten soll. Ziel der Novellierung ist es, den „Markenkern“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu stärken und ihn „zukunftsfähig zu machen, ihn vor populistischen Anfeindungen zu schützen, ihn für jüngere Zielgruppen attraktiver zu machen und ihn an den neuen technischen Entwicklungen teilhaben zu lassen“ (Axel Wintermayer). Das ist auch vor der jüngsten Entscheidung des BVerfG vom 20.7.2021 zu sehen, wonach der öffentlich-rechtliche Rundfunk die Aufgabe hat ”ein Leistungsangebot hervorzubringen, das einer anderen Entscheidungsrationalität als der der ökonomischen Anreize folgt und damit eigene Möglichkeiten der Programmgestaltung eröffnet.” Die Rundfunkanstalten sollen in Zukunft mehr Freiheit bekommen (Flexibilisierung des Programmauftrags und des Ausspielwegs), auch um eine nachhaltige (gemeinsame?) Plattformstrategie entwickeln zu können. Zugleich soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk nutzerzentrierter werden und alle Generationen erreichen. Allerdings muss der Rundfunk nach Auffassung des BVerfG auch weiterhin “seinen klassischen Funktionsauftrag […] erfüllen, der neben seiner Rolle für die Meinungs- und Willensbildung, neben Unterhaltung und Information seine kulturelle Verantwortung umfasst”. 

Das IUM wird mit der Veranstaltung am 11.11.2021 ein Forum für diese wichtige Debatte bereitstellen. In drei Panels werden wir die interdisziplinären, medienrechtlichen und medienpolitischen Aspekte des neuen Auftrags und der neuen Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Novelle zum Medienstaatsvertrags beleuchten. Um den sich rasch verändernden Pandemiebedingungen gerecht zu werden, werden wir die Panels im Live-Format anbieten und den Teilnehmenden einen Onlinezugang ermöglichen. Wir werden in den drei hochkarätig besetzten Panels gemeinsam sprechen und diskutieren, und so die fachliche Debatte dieses für unsere Gesellschaft und Demokratie wichtigen Themas führen. Die endgültige Besetzung der Panels wird im Laufe der nächsten Woche hier bekanntgegeben. Es wird dabei eine Mischung aus klassischen Vorträgen und gemeinsamen Fachdiskurs geben. Sie können sich über Zoom beteiligen und sind herzlich eingeladen, uns Fragen zu stellen, die wir aufgreifen und in die Debatte integrieren können. Wir freuen uns auf Ihre zahlreiche Mitwirkung!

Wir laden Sie herzlich ein am 11.11.2021 online dabei zu sein! 

[IUM/th]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 6716:

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