mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
25.10.2021; 17:37 Uhr
BGH verhandelt abermals die "Kohl-Protokolle"
Laut Pressemeldung wenig Chancen für Erbin auf Geldentschädigung

Am heutigen Tag hat der BGH einmal mehr zu den sog. "Kohl-Protokollen" verhandelt. Dabei geht es um die Aufzeichnungen von Aussagen des Altbundeskanzlers Helmut Kohl, die der Journalist Heribert Schwan zur Abfassung der Memoiren Kohls aufgezeichnet hatte.

In den jetzigen Verfahren (VI ZR 248/18 und VI ZR 258/18) streitet die Erbin Kohls - seine Witwe Maike Kohl-Richter - um einen Entschädigungsanspruch, den das LG Köln ursprünglich dem Altbundeskanzler im Jahre 2017 zugesprochen hatte (vgl. Meldung vom 27. April 2017). Grund für die Entschädigung war, dass Schwan die Memoiren ohne die Erlaubnis von Kohl eigenmächtig veröffentlicht hatte.

Nachdem Kohl jedoch im Jahr 2017 verstarb, entschied das OLG Köln in der Berufung, dass der Erbin keine Entschädigung zustünde (vgl. Meldung vom 4. Juni 2018). Wie nun der Spiegel berichtet, deutete der BGH in der heutigen Verhandlung an, sich dieser Einschätzung anschließen zu wollen. Eine Wiedergutmachung durch die Entschädigung sei mit Ableben Kohls schlicht nicht mehr möglich, so der Vorsitzende Richter laut Spiegel. Mit einer Entscheidung wird Ende November gerechnet.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/th]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 6722:

https://www.urheberrecht.org/news/6722/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.