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17.05.2002; 10:51 Uhr
Schröder gewinnt im Rechtsstreit um gefärbte Haare
LG Hamburg entscheidet gegen Nachrichtenagentur - Berufung angekündigt

Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hat sich im Streit um Behauptungen, er färbe seine Haare, vor Gericht durchgesetzt. Das Landgericht Hamburg (LG) untersagte dem Deutschen Depeschen-Dienst (ddp) am 17.5.2002, entsprechende Behauptungen Dritter zu verbreiten. Die Nachrichtenagentur kündigte Berufung zum Oberlandesgericht Hamburg (OLG) an. ddp hatte im Januar 2002 ein Interview mit der Imageberaterin Sabine Schwind von Egelstein verbreitet. Diese äußerte in dem Gespräch die Vermutung, dass der Bundeskanzler seine Haare färbe. Wörtlich sagte von Egelstein: "Es käme seiner Überzeugungskraft zugute, wenn er sich die grauen Schläfen nicht wegtönen würde". Auf Aufforderung Schröders zog die Nachrichtenagentur die beanstandete Äußerung bereits einen Tag später zurück und verbreitete eine Richtigstellung. Außerdem sicherte sie zu, das beanstandete Zitat nicht zu wiederholen. Die von Schröders Rechtsanwalt darüber hinaus geforderte Unterzeichnung einer strafbewehrte Unterlassungserklärung lehnte ddp aber ab.

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