Privatsender weisen Vorwürfe gegen Selbstkontrolle zurück
Die Privatsender haben Vorwürfe aus den Landesmedienanstalten, ihre Selbstkontrolleinrichtungen nähmen es mit dem Jugendschutz nicht genau genug, zurückgewiesen. Der Vorsitzende des Verbandes Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT), Jürgen Doetz, erklärte am 16.5.2002, die Sender seien es leid, von Politikern wie Niedersachsens Ministerpräsident Siegmar Gabriel (SPD) oder Medienwächtern wie dem Vorsitzenden der Bayerischen Landeszentrale für Neue Medien (BLM) immer wieder als "Schmuddelkinder des Fernsehens" hingestellt zu werden. Die Äußerungen Rings nannte Doetz "irreführend" und "polemisch". Der Verbandspräsident betonte, die von Bund und Ländern im Zuge der Neuregelung des Jugendschutzrechts geplante Stärkung der freiwilligen Selbstkontrolle sei richtig. Die Sender seien auch bereit, erheblich mehr Mittel als bisher für die entsprechenden Einrichtungen und die Jugendschutzbeauftragten in den einzelnen Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Wenn die freiwillige Selbstkontrolle nicht mehr nur als "Vorspiel" für die Entscheidungen der Landesmedienanstalten herhalten müssten, sei das der beste Garant dafür, dass die Sender den Jugendschutz erst nähmen.
Der Medienrat der BLM hatte ebenfalls am 16.5.2002 erklärt, mit der im Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine Neuregelung des Jugendschutzes vorgesehenen Stärkung der freiwilligen Selbstkontrolle der Fernsehsender werde ein "erhebliches Risiko für den Jugendschutz" eingegangen. Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle seien erfahrungsgemäß sehr viel großzügiger als die Landesmedienanstalten. Das habe sich bei etwa einem Drittel der Fälle gezeigt, in denen die Sender Ausnahmegenehmigungen für die Ausstrahlung indizierter Filme beantragt hätten. So habe die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) beispielsweise bei äußerst gewaltgeprägten Filmen wie "Skinner - lebend gehäutet", "New Crime City" oder "Steel Frontier" trotz schwerer Jugendgefährdung eine Ausstrahlung befürwortet. Der Medienrat warnte, die Landesmedienanstalten hätten bei Umsetzung der Pläne der Bundesregierung kaum noch Möglichkeiten, die Ausstrahlung problematischer Filme zu verhindern. Sie könnten nur im Nachhinein einen Verstoß feststellen. Aber auch das bliebe ohne Folge, wenn die freiwillige Selbstkontrolle einer Ausstrahlung zugestimmt habe. Die Medienwächter verlangten, sie müssten in jedem Einzelfall ein umfassendes Prüfungs-, Beanstandungs- und Saktionsrecht behalten.
Dokumente:
- Pressemitteilung des VPRT vom 16.5.2002
- Pressemitteilung der BLM vom 16.5.2002
- Regierungsentwurf für eine Reform des Jugendschutzrechts (BT-Drs. 14/9013)
Institutionen:
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