mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
06.11.2001; 16:41 Uhr
Niederlage für Michael Schuhmacher in Streit um Internetdomain
Stuttgarter Schüler darf Adresse "michas-formel1-site.de" behalten

Der Rennfahrer Michael Schuhmacher hat im Streit um die Internetdomain "michas-formel1-site.de" vor Gericht eine juristische Niederlage erlitten. Das Landgericht Stuttgart entschied am 25.10.2001, dass ein 18jähriger Schüler aus der Nähe von Stuttgart die Adresse weiter benutzen darf. Unter der Domain war seit 1999 ein professionell gestaltetes Internetangebot erreichbar, das neben aktuellen Meldungen zum Motorsport und einem SMS-Newsletter auch Angaben zu den Fahrern aller elf Formel-1-Teams enthielt, darunter auch zu Michael Schuhmacher. Der Ferrari-Pilot ließ den Betreiber des Angebots Mitte August 2001 anwaltlich abmahnen, weil er der Auffassung war, die Verwendung des Vornamens "Micha" im Zusammenhang mit dem Begriff "Formel 1" in der Domain verletze seine Namensrechte. Nach Meinung des vierfachen Weltmeisters erweckten die Internetseiten fälschlicherweise den Eindruck, er habe die Verwendung seines Namens gestattet. Das Gericht schloss sich diesem Standpunkt nun offenbar nicht an.

Institutionen:

[IUM/jz]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 430:

https://www.urheberrecht.org/news/430/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.