Institut für Urheber- und Medienrecht

   

Urheberrecht — Durchsetzungsrichtlinie und Auskunftsanspruch

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat am 6. Januar 2006 einen Referentenentwurf vorgelegt, der das Ziel verfolgt, die Vorgaben der sog. Durchsetzungsrichtlinie der EU umzusetzen (Englische, französische und italienische Fassungen).

Diese Webseite stellt Material zur Verfügung, das die Umsetzung der Vorgaben der »Durchsetzungsrichtlinie«, insbesondere auch des zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs gegen Zugangsprovider, dokumentieren soll.

Unsere Bitte an Sie: Sofern Ihnen Materialien bekannt sind, die hier nicht aufgeführt sind, lassen Sie uns dies wissen (oder über: novelle@urheberrecht.org)! Wir werden uns bemühen, diese hier aufzunehmen oder ggf. auf sie zu verweisen.

Gesetzgebungsverfahren

Der Referentenentwurf

Stellungnahmen

Es liegen noch keine Materialien vor.

Mailingliste

Für alle interessierten Kreise steht zudem eine Mailingliste unter der Bezeichnung Info-RiLi/UrhGE-2000 zur Verfügung. Diese Mailingliste ist moderiert; sie dient vornehmlich der Verteilung von Stellungnahmen und entsprechenden Mitteilungen.

Und zum Schluss noch ein Hinweis in eigener Sache ...

Das Institut für Urheber- und Medienrecht zählt zahlreiche Urheber, Produzenten, Verwertungsgesellschaften und Rundfunkanstalten/-unternehmen – um nur einige zu nennen – zu seinen Mitgliedern. Es versteht sich daher von selbst, dass das Institut für Urheber- und Medienrecht sich an dieser Diskussion nicht aktiv beteiligen will und/oder wird. Wir danken für Ihr Verständnis.

(Dieses Archiv wird betreut von RA Dr. Pascal Oberndörfer.)

 

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