Anmeldung zur Fachanwaltsausbildung
Lehrgang Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
- Lehrgang 2020
- 12.–14. März 2020 (Baustein a)
- 26.–28. März 2020 (Baustein b)
- 23.–25. April 2020 (Baustein c)
- 7.–9. Mai 2020 (Baustein d)
- 28.–30. Mai 2020 (Baustein e)
- 25.–27. Juni 2020 (Baustein f)
Preise
- Fachanwaltskurs
- EUR 2.040 für Mitglieder des Instituts für Urheber- und Medienrecht
- EUR 2.190 für Nichtmitglieder
- EUR 200 für alle Klausuren
- Keine USt.
Ihre Anmeldung zu dem Lehrgang über die Website des Instituts ist verbindlich.
In Form einer Einladung bestätigen wir Ihre Teilnahme. Die genannten
Gebühren beinhalten die Lehrgangskosten, Trainingstechnik und die
Bereitstellung von Arbeitsunterlagen. Die Kosten für Mittag- und
Abendessen sowie für die Unterbringung werden von den Teilnehmern
selbst getragen.
Mit Ihrer Anmeldung haben Sie sich zur Teilnahme verpflichtet.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei Stornierungen bis zu 14 Tagen vor Lehrgangsbeginn eine Bearbeitungsgebühr von EUR 100 erheben müssen. Bei Absage innerhalb der letzten beiden Wochen vor Lehrgangsbeginn wird die volle Gebühr fällig, sofern kein/e Ersatzteilnehmer/in genannt wird.
Bei Absage des Lehrgangs wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder infolge höherer
Gewalt, verpflichtet sich das Institut für Urheber- und Medienrecht zur vollen
Rückzahlung der Lehrgangsgebühr. Für vergebliche Aufwendungen oder
sonstige Nachteile, die dem Kunden durch die Absage entstehen, kommt das Institut
für Urheber- und Medienrecht (außer in Fällen von Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit) nicht auf.
Muss ein Lehrgangstag aus nicht zu vertretendem Grund abgesagt werden (z.B. wegen
kurzfristigen Ausfalls eines Dozenten), so wird der Lehrgangstag nachgeholt. Für
vergebliche Aufwendungen oder sonstige Nachteile, die dem Kunden durch die Absage
entstehen, kommt das Institut für Urheber- und Medienrecht (außer in
Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit) nicht auf.
Änderungen wie Wechsel der Referenten oder des Seminarortes bleiben
vorbehalten.