Aktuelle Veranstaltungen zum Urheber- und Medienrecht
Die Symposien zu aktuellen urheber- und medienrechtlichen Fragen, die das IUM bis zu viermal jährlich veranstaltet, sind jeweils hochrangig besetzt. Als Referenten nehmen regelmäßig führende Vertreter des BMJV, der EU-Kommission, Abgeordnete des Bundestages und des Europäischen Parlaments, Vertreter großer Medienhäuser und von Unternehmen der Internetwirtschaft sowie der Verwertungsgesellschaften teil. Anerkannte Referierende aus Wissenschaft und juristischer Praxis tragen dazu bei, dass die Debatte aus allen relevanten Perspektiven geführt werden kann. Mit den Veranstaltungen will das IUM Kreative und Nutzer, die unternehmerische und beratende Praxis mit der Wissenschaft zusammenzubringen, um konfliktträchtige Themen des Urheber und Medienrechts in Vorträgen, Statements und Podiumsdiskussionen kontrovers, aber zielführend zu erörtern. Im Fokus der Diskussion stehen vor allem die aktuellen Gesetzgebungsverfahren und Entwicklungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung.
Wenn Sie die Einladungen des Instituts erhalten möchten, können Sie sich gerne in unseren Verteiler eintragen.
Nächste Veranstaltungen
Die neuen Veranstaltungstermine werden in Kürze bekanntgegeben.
Vergangene Veranstaltungen
IUM-Symposion – Generative KI im Spannungsfeld zwischen Urheberrecht und KI-VO
Die Entwicklung und der Einsatz von generativen KI-Systemen werfen eine ganze Reihe von urheberrechtlichen Rechtsfragen auf. Im Kern geht es darum, wer an der Wertschöpfung durch generative KI partizipiert. Diese Frage diskutiert das IUM in einer Reihe von Veranstaltungen. Im letzten Jahr standen die spezifisch urheberrechtlichen Aspekte der Nutzung von generativer KI im Fokus. Wir haben gefragt, ob das Urheberrecht (genauer: die Ausschließlichkeitsrechte) ein geeignetes Instrument zur direkten oder indirekten Regulierung von generativer KI sind, wie das geltende Recht, insbesondere die gesetzlichen Nutzungserlaubnisse, die Konfliktfälle auf der Input-Seite von KI adressieren und wo die Herausforderungen auf der Output-Seite liegen. In der Veranstaltung am 8. November 2024 werden wir uns auf die am 13. Juni 2024 verabschiedete VO über künstliche Intelligenz („AI-Act“) konzentrieren. Im Mittelpunkt wird die Frage stehen, welche Regelungen mit urheberrechtlichem Bezug die KI-VO enthält, wie diese ausgestaltet sind, wie sie durchgesetzt werden können und wie sie sich zum Urheberrecht verhalten. Dabei soll insgesamt die Frage beleuchtet werden, ob die Ansätze in der KI-VO einen tauglichen Anhaltspunkt bilden, die Frage nach der fairen Beteiligung in KI-Wertschöpfungsketten zu beantworten. Dafür wollen wir auch einen Seitenblick auf das Daten(schutz)recht als zweite große Herausforderung beim Einsatz von KI-Systemen werfen, um gemeinsame Probleme zu identifizieren und unterschiedliche Lösungsstrategien zu vergleichen. In einem zweiten Abschnitt schauen wir in Rechtsordnungen außerhalb der EU, die keine spezifische KI-Regulierung kennen: den anglo-amerikanischen Rechtsraum, Japan und die Schweiz. Dort wird die Beteiligungsfrage entweder im Rahmen von strategischer Prozessführung als urheberrechtliche Herausforderung, gesetzlich oder noch gar nicht adressiert. Wie ist der Stand dieser Initiativen und Verfahren, was können wir daraus lernen und wie lassen sich die so herausbildenden Standards mit den Entwicklungen in der EU vereinbaren?
Diese Fragen werden wir mit ausgewählten Expert:innen am 8.11.2024 auf unserer Präsenztagung diskutieren. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen im Literaturhaus im Herzen von München!