IUM-Symposion
Generative KI im Spannungsfeld zwischen Urheberrecht und KI-VO
Programm:
I. Begrüßung und Einführung
Prof. Dr. Michael Grünberger, LL.M. (NYU), Direktor des IUM
II. Keynote
1. Prof. Dr. Katharina de la Durantaye, LL.M. (Yale), Humboldt-Universität zu Berlin
2. Tobias Haar, LL.M. (Rechtsinformatik), General Counsel, Aleph Alpha, Heidelberg
III. Die KI-VO: Ein (Um-)Weg zur Lösung urheberrechtlicher Probleme?
1. Prof. Dr. Michael Grünberger, LL.M. (NYU), Direktor des IUM
2. Prof. Dr. Alexander Peukert, Goethe-Universität Frankfurt am Main
3. Prof. Dr. Linda Kuschel, LL.M. (Harvard), Bucerius Law School, Hamburg
4. Prof. Jan-Bernd Nordemann, LL.M. (Cambridge), Nordemann Rechtsanwälte, Berlin
5. Prof. Dr. Lea Katharina Kumkar, Universität Trier
IV. Wo es keinen AI-Act gibt: Urheberrechtsgestaltung durch strategische Prozessführung – Ein Blick ins Ausland
1. Prof. Dr. Nadine Klass, LL.M. (Wellington), Co-Direktorin des IUM
2. Prof. Dr. Christoph Rademacher, LL.M. (Stanford), Waseda University, Japan
3. Prof. Dr. Bernd Justin Jütte, LL.M. (Luxemburg), University College, Dublin
4. Prof. Dr. Florent Thouvenin, Universität Zürich
Die Entwicklung und der Einsatz von generativen KI-Systemen werfen eine ganze Reihe von urheberrechtlichen Rechtsfragen auf. Im Kern geht es darum, wer an der Wertschöpfung durch generative KI partizipiert. Diese Frage diskutiert das IUM in einer Reihe von Veranstaltungen. Im letzten Jahr standen die spezifisch urheberrechtlichen Aspekte der Nutzung von generativer KI im Fokus. Wir haben gefragt, ob das Urheberrecht (genauer: die Ausschließlichkeitsrechte) ein geeignetes Instrument zur direkten oder indirekten Regulierung von generativer KI sind, wie das geltende Recht, insbesondere die gesetzlichen Nutzungserlaubnisse, die Konfliktfälle auf der Input-Seite von KI adressieren und wo die Herausforderungen auf der Output-Seite liegen. In der Veranstaltung am 8. November 2024 werden wir uns auf die am 13. Juni 2024 verabschiedete VO über künstliche Intelligenz („AI-Act“) konzentrieren. Im Mittelpunkt wird die Frage stehen, welche Regelungen mit urheberrechtlichem Bezug die KI-VO enthält, wie diese ausgestaltet sind, wie sie durchgesetzt werden können und wie sie sich zum Urheberrecht verhalten. Dabei soll insgesamt die Frage beleuchtet werden, ob die Ansätze in der KI-VO einen tauglichen Anhaltspunkt bilden, die Frage nach der fairen Beteiligung in KI-Wertschöpfungsketten zu beantworten. Dafür wollen wir auch einen Seitenblick auf das Daten(schutz)recht als zweite große Herausforderung beim Einsatz von KI-Systemen werfen, um gemeinsame Probleme zu identifizieren und unterschiedliche Lösungsstrategien zu vergleichen. In einem zweiten Abschnitt schauen wir in Rechtsordnungen außerhalb der EU, die keine spezifische KI-Regulierung kennen: den anglo-amerikanischen Rechtsraum, Japan und die Schweiz. Dort wird die Beteiligungsfrage entweder im Rahmen von strategischer Prozessführung als urheberrechtliche Herausforderung, gesetzlich oder noch gar nicht adressiert. Wie ist der Stand dieser Initiativen und Verfahren, was können wir daraus lernen und wie lassen sich die so herausbildenden Standards mit den Entwicklungen in der EU vereinbaren?
Diese Fragen werden wir mit ausgewählten Expert:innen am 8.11.2024 auf unserer Präsenztagung diskutieren. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen im Literaturhaus im Herzen von München!
Wenn Sie die Einladungen des Instituts erhalten möchten, können Sie sich gerne in unseren Verteiler eintragen.
Datum
08.11.2024
Zeit
10:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Ort
Literaturhaus München
Salvatorplatz 1
80333 München
Anmeldung
Eine Anmeldung ist erforderlich.
Die Veranstaltung ist kostenlos.