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Symposium

Kunst und (Urheber-)Recht

Programm:

Begrüßung

Prof. Dr. Nadine Klass, LL.M. (Wellington)

I. Kunst und Eigentum: Aktuelle Konflikte

Prof. Dr. Matthias Weller, Mag.rer.publ., Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

II. Fotografieren von Kulturgütern und Street-Art: Die Panoramafreiheit in Deutschland, Frankreich und der EU

Dr. jur. habil. (Univ. Paris) Agnès Lucas-Schloetter, Ludwig-Maximilians-Universität München

III. Praxisperspektive: Position der Künstler

Rainer Eisch
Mathis Beutel

IV. Die Rechtsprechung des EuGH zur öffentlichen Wiedergabe – Konsequenzen für die Lizenzierung von Museumsbeständen

Prof. Dr. Ansgar Ohly, LL.M. (Cambridge), Ludwig-Maximilians-Universität München

V. Praxisperspektive: Drängende Probleme aus Sicht der Museen

Stephanie Niederalt, Bayerische Staatsgemäldesammlungen


- Pause -

VI. Die Entscheidungen "Geburtstagszug" sowie "Möbelkatalog" und ihre Auswirkungen auf die Filmindustrie

Dr. Thomas Glückstein, Lausen Rechtsanwälte

VII. Bildspezifische Fragestellungen aus Sicht der VG Bild-Kunst
1. Doppelter Schadensersatz
2. Ausstellungsvergütung
3. Folgerecht international

Dr. Anke Schierholz, VG Bild-Kunst


Kunst und (Urheber-)Recht stehen schon immer in einem schwierigen, oft nicht einfach zu lösenden Spannungsverhältnis. Das Recht schützt die Kunst, setzt ihr aber auch Grenzen. Das Urheberrecht gewährt den Künstlern ausschließliche Verwertungs- und Urheberpersönlichkeitsrechte und sichert so, dass sich Kunst lohnt. Zugleich erschwert oder verhindert es aber nicht selten auch die Nutzung vorbestehender Werke für das eigene künstlerische Werkschaffen.

Die Urheber selbst befinden sich dabei oftmals in einer nicht unproblematischen Zwitterrolle, sind sie doch Kreative und Rechteinhaber zugleich. Und auch die jüngst wieder vermehrt zu hörende Forderung der kunstvermittelnden Institutionen sowie der Allgemeinheit nach einem rechtssicheren, zugleich aber auch einfachen Zugang zur Kunst verlangt eine Auseinandersetzung mit den sich teilweise diametral gegenüberstehenden, teils aber auch parallel verlaufenden Interessen der Künstler, der Vermittler, der Verwerter und der Allgemeinheit, welche eine Positionierung des Rechts nicht immer einfach machen. Erschwerend kommt hinzu, dass es ein spezifisches Merkmal der Kunst ist, Grenzen zu hinterfragen und sich vorgegebenen Formen und starren Regeln zu verwehren, das Recht hingegen feste und verlässliche Normen braucht, um Konflikte vorhersehbar rechtssicher zu lösen.

Wie steht die Kunst also zum Recht und das (Urheber-)Recht zur Kunst? Wo wirkt das Recht fördernd, wo hemmt es die künstlerische Auseinandersetzung sowie den Werkgenuss und welche Änderungen sind erforderlich, um den Interessen der Urheber und Verwerter, aber auch der kunstvermittelnden Einrichtungen sowie der Allgemeinheit gerecht zu werden? Dies sind Fragen, denen wir unter Einbeziehung hochkarätiger Referentinnen und Referenten und mit besonderer Fokussierung auf das „Bild“ als Kunstwerk nachgehen wollen.

Im Fokus stehen daher nicht nur urheber- und persönlichkeitsrechtliche, sondern auch eigentumsrechtliche Fragen, denn gerade in jüngster Zeit mussten sich die deutschen Gerichte in einer Vielzahl von Verfahren mit Fragen nach dem richtigen Verhältnis von Eigentümerinteressen am Werkstück, der Reichweite der Gemeinfreiheit und den Interessen der Urheber am unveränderten Erhalt ihres Werkes sowie mit den Möglichkeiten und Grenzen der kommerziellen sowie intellektuellen Kontrolle der Werknutzung durch den Urheber auseinandersetzen.

Es erwarten Sie daher Vorträge zum Verhältnis der Kunst- zur Eigentumsfreiheit in Fällen der Werkzerstörung sowie zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Kunstwerke in und außerhalb von Museen fotografiert werden können. Geklärt werden soll aber auch, welche Auswirkungen die veränderte Rechtsprechung im Bereich der angewandten Kunst auf neue kreative Medienproduktionen haben kann und welche Konsequenzen die Rechtsprechung des EuGH zur öffentlichen Wiedergabe für die Lizenzierungspraxis der Museen hat. Zudem werden auch bildspezifische Fragestellungen wie die Ausstellungsvergütung oder ein Folgerecht international thematisiert.
Zu Wort kommen werden nicht nur Vertreter aus der Wissenschaft und Rechtspraxis, sondern auch Künstler, Kunstvermittler sowie die VG-Bild-Kunst, die in Form kurzer Statements ihre Erfahrungen sowie die existierenden Fragestellungen und Probleme aufzeigen werden.
Nicht zuletzt wird es selbstverständlich auch Raum und Gelegenheit für Fragen und eigene Stellungnahmen des anwesenden Publikums geben.

Wir laden Sie dazu herzlich ins Literaturhaus in München ein!

Wenn Sie die Einladungen des Instituts erhalten möchten, können Sie sich gerne in unseren Verteiler eintragen.

Foerderung

 

 

Datum

13.04.2018

Zeit

10:00 Uhr bis 14:45 Uhr

Ort

Literaturhaus München
Salvatorplatz 1
80333 München

Anmeldung

Eine Anmeldung ist erforderlich.
Die Veranstaltung ist kostenlos.