IUM-SYMPOSION
Erweiterte Kollektive Lizenzen im Urheberrecht
Symposion in Kooperation mit dem Institut für Europäisches Medienrecht (EMR)
Programm:
I. Begrüßung und Einführung
- Prof. Dr. Michael Grünberger, LL.M. (NYU), Direktor des IUM
- Prof. Dr. Stephan Ory, Direktor des EMR
II. Erweiterte Kollektive Lizenzen: Funktion und Erfahrungen
- Prof. Dr. Jens Hemmingsen Schovsbo, LL.M. (Exeter), University of Copenhagen | Download Folien
- Ass.-Prof. Dr. Christian Handke, M.A., Erasmus University Rotterdam | Download Folien
(Moderation: Prof. Dr. Michael Grünberger, LL.M. (NYU))
III. Erweiterte Kollektive Lizenzen im neuen Urheberrecht: Chancen und Herausforderungen
- Dr. Urban Pappi, VG Bild-Kunst | Download Folien
- Moritz Sutterer, Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb | Download Folien
(Moderation: Prof. Dr. Michael Grünberger, LL.M. (NYU))
IV. Erweiterte Kollektive Lizenzen im neuen Urheberrecht: Die Sicht der Praxis
- Dr. Albrecht Conrad, LL.M. (Columbia), Hengeler Mueller
- Dr. Robert Staats, VG WORT
- Dagmar Schmidt, Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler
(Moderation: Prof. Dr. Stephan Ory)
Über die Veranstaltung:
Die erweiterte kollektive Lizenz (EKL) ist ein kollektives Lizenzmodell, das es einer Verwertungsgesellschaft ermöglicht, einer Nutzer*in die Verwertung von urheberrechtlich geschützten Gegenständen auch dann wirksam vertraglich zu gestatten, wenn die originäre Rechteinhaber*in selbst keinen Wahrnehmungsvertrag mit der Verwertungsgesellschaft abgeschlossen hat. Die EKL ist ein Instrument urheberrechtlicher Regulierung, um ein zentrales Problem des Nutzungsregimes an immateriellen Gütern zu lösen: Weil das europäische und deutsche Urheberrecht im Ausgangspunkt der Rechteinhaber*in die Kompetenz zuweisen, darüber zu entscheiden, ob und wie der Schutzgegenstand von anderen genutzt werden darf, treffen die Such- und übrigen Transaktionskosten der angestrebten vertraglichen Nutzung im Wesentlichen die potentielle Nutzer*in. Erweisen sich diese Kosten als zu hoch, unterbleibt entweder die – sowohl im Interesse der Rechteinhaber als auch im Allgemeininteresse liegende – gewünschte Nutzung oder diese erweist sich als rechtswidrig. Um diese Unternutzung zu vermeiden, greifen die nordischen Länder seit den 1960er Jahren auf die EKL zurück.
Dieses Instrument der „Exklusivitätseinschränkung“ (Felix Trumpke, Exklusivität und Kollektivierung, 2016, S. 176) ist jetzt auch unionsrechtlich in Art. 8 Abs. 1 der DSM-RL als zwingende Vorgabe bei der Nutzung von vergriffenen Werken und in Art. 12 der DSM-RL als mitgliedstaatliche Regelungsoption für alle übrigen Schutzgegenstände vorgesehen. Nach Erwägungsgrund (45) soll dadurch Rechtssicherheit für die Nutzer*innen hergestellt werden und für die Rechteinhaber*innen besteht die Möglichkeit, von der Nutzung materiell und immateriell zu profitieren. Zugleich sieht die Richtlinie zum Schutz der Rechteinhaber*innen eine Reihe von Kautelen vor, insbesondere müssen diese jederzeit in der Lage sein, ihre Schutzgegenstände vom System der EKL auszuschließen (Opt-Out-Modell). Die Kommission hat dazu jüngst – basierend auf einer umfangreichen Studie – einen Bericht über den bisherigen Einsatz von EKL und die ersten Umsetzungen von Art. 12 DSM-RL vorgelegt. Darin kommt die Kommission zum Ergebnis, dass EKL in bestimmten Situationen die Lizenzierung erleichtert und damit Rechtssicherheit für die Nutzer*innen und – sofern sie gut funktioniert – die Vergütung für alle Rechteinhaber*innen sichern kann. Der deutsche Gesetzgeber hat die Richtlinienvorgaben und -möglichkeiten in §§ 51 ff. VGG umgesetzt. Jetzt geht es darum, das Modell der EKL mit Leben zu füllen und ihr Potential, aber auch ihre Risiken auszuloten.
Das IUM wird – in wissenschaftlicher Zusammenarbeit mit dem EMR – deshalb ein Forum bereitstellen, um Theorie und Praxis der EKL näher auszuleuchten. In drei hochkarätig besetzten Panels werden wir im internationalen, interdisziplinären und praktischen Diskurs die Grundlagen, die strukturellen und die praktischen Herausforderungen beleuchten, die EKL aufwerfen. Damit leisten wir einen Beitrag zur fachlichen Debatte über dieses für die Ressourcennutzung in einer modernen Wissens- und Informationsgesellschaft wichtigen Themas. Es wird dabei eine Mischung aus klassischen Vorträgen und gemeinsamen Fachgespräch geben. Da die Pandemieentwicklung eine Präsenzveranstaltung aktuell nicht zulässt, werden wir ein digitales Format über Zoom anbieten.
Wir laden Sie herzlich ein, am 11.2.2022 virtuell dabei zu sein!
Wenn Sie die Einladungen des Instituts erhalten möchten, können Sie sich gerne in unseren Verteiler eintragen.
Datum
11.02.2022
Zeit
10:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Ort
Zoom-Webinar
Anmeldung
Eine Anmeldung ist erforderlich.
Der Zugangslink wird am 10.02.2022 spätnachmittags versendet.
Die Veranstaltung ist kostenlos.