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IUM-SYMPOSION

Open Access und das Urheberrecht – Eine komplizierte Beziehung?

Programm:

I.  Verleihung des Heinrich-Hubmann-Preises der VG WORT

Preisträger: Dr. Niklas Maamar (Der Computer als Schöpfer, Tübingen 2021)
Laudator: Prof. Dr. Michael Grünberger, LL.M. (NYU), Direktor des IUM

II. Begrüßung und Einführung

Prof. Dr. Michael Grünberger, LL.M. (NYU), Direktor des IUM
Prof. Dr. Nadine Klass, LL.M. (Wellington), Co-Direktorin des IUM

III. Open Access: Grundlagen, Modelle und Herausforderungen
Panelist*innen

1. Publizieren in der Wissenschaft: Gestaltungsmöglichkeiten und Perspektiven für Autor:innen
RRef. Dr. Julia Wildgans

2. Open Access als Geschäftsmodell – Die Perspektive von Verlagen und Bibliothek
Dr. Guido F. Herrmann, Wiley-VCH
Prof. Dr. Johannes Rux, Nomos-Verlag
Dr. Arne Upmeier, KIT-Bibliothek

– Kaffeepause –

IV. Open Access und Vergütungsansprüche
Panelist*innen

1. Urheberrecht als Ermöglichungsinfrastruktur für Open Access-Publikationen?
Prof. Dr. Dr. Hanjo Hamann, JSM (Stanford), EBS Universität

2. Disponible Zugangsregeln? – Open Access als Testfall für das Verhältnis von privatautonomen und gesetzlichen Nutzungserlaubnissen
Prof. Dr. Anne Lauber-Rönsberg, LL.M. (Edinburgh), TU Dresden

3. Open Access-Publikationen und kollektive Rechtewahrnehmung: Praktische und rechtliche Fragen
Dr. Robert Staats, VG WORT

Über die Veranstaltung:

Open Access-Publikationen sind aus dem Wissenschaftsbetrieb nicht mehr wegzudenken. Dabei gibt es eine bunte Vielfalt der eingesetzten Modelle, die (vereinfacht) einen grünen, einen goldenen oder einen diamantenen Weg vorzeichnen. Es gibt aber auch eine Vielfalt vorhandener Lizenzmodelle, die von der Creative Commons über die Digital Peer Publishing bis hin zu verlagseigenen hybriden Vertragsgestaltungen reichen. Diese betreffen sowohl das Verhältnis zu den Urheber*innen als auch zu den Gedächtniseinrichtungen wie Bibliotheken. Dabei spielt das Urheberrecht eine zentrale, aber nicht die einzige Rolle: Die Wirkung des urheberrechtlichen Ausschließlichkeitsrechts ist zwar Ausschluss aller anderen von der Nutzung; sein Zweck liegt aber gerade darin, der Rechteinhaber*in die alleinige Entscheidungskompetenz darüber zuzuweisen, ob und wie – insbesondere durch Verträge – der Schutzgegenstand genutzt werden soll. Genau dieser Zweck wird mit auch mit Open Access-Modellen erreicht: Die originäre Rechteinhaber*in übt ihre Privatautonomie aus, indem sie entscheidet, dass alle Nutzer*innen unter den von ihr (standardmäßig) gesetzten Bedingungen Zugang haben. Das verwirklicht punktgenau den Zweck des Ausschließlichkeitsrechts. Open Access Modelle sind Beispiele einer privaten Ordnung, die sich aus zwei Elementen zusammensetzt: Ausschließlichkeitsrecht und Vertrag. Beide gemeinsam bestimmen daher auch die praktische Reichweite von Open-Access-Modellen. Damit kommt dem Vertrag und dem Vertragsrecht eine wichtige Rolle zu. Zugleich stellt sich eine Gretchenfrage des modernen Urheberrechts, die nach dem Verhältnis von gesetzlich erlaubter Nutzung und privatautonomer Nutzungsbefugnis. Diese Frage spielt nicht nur für die Rechtmäßigkeit der Nutzungsvorgänge, sondern auch für die Vergütung solcher Nutzungen eine Rolle. Zweck der vergütungspflichtigen Schrankenregelungen ist es nämlich auch, die originären Rechteinhaber*innen für die tatsächlich erfolgte Konsumtion der von ihnen geschaffenen Schutzgegenstände finanziell zu kompensieren. Vergütungspflichtige Schranken sind – wie es in Erwägungsgrund (35) der InfoSoc-RL heißt – ein Instrument, um den Rechteinhaber*innen die Nutzung ihrer geschützten Werke oder sonstigen Schutzgegenstände angemessen zu vergüten. Sie stellen im komplexen System zwischen Exklusivitäts- und Zugangskultur einen „gerechten Ausgleich“ her und dienen damit der Vergütungsgerechtigkeit (wissenschaftlicher) Autor*innen. Deshalb ist es die Aufgabe der Urheberrechtswissenschaft danach zu fragen, ob und wie diese Zielsetzung unter den veränderten Rahmenbedingungen einer Open Access-Zugangskultur aufrechterhalten werden kann.

Die verstärkte praktische Aufmerksamkeit und der Anreiz von Wissenschaftsorganisationen, wissenschaftliche Ergebnisse über möglichst zugangsfreundliche OA-Regime sicherzustellen, sind Anlass, gemeinsam mit ausgewählten Expert*innen am 10.2.2023 über das spannende und spannungsgeladene Verhältnis von Urheberrecht und Open Access-Modellen zu diskutieren. Die Tagung wird als Präsenztagung stattfinden. Je nach der aktuellen Coronasituation werden wir entsprechende Vorsorgemaßnahmen treffen, um unsere Vortragenden sowie unsere Zuhörenden zu schützen. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen im Herzen von München und laden Sie herzlich ein, am 10.2.2023 in München im Literaturhaus live dabei zu sein!

Wenn Sie die Einladungen des Instituts erhalten möchten, können Sie sich gerne in unseren Verteiler eintragen.

Datum

10.02.2023

Zeit

10:00 Uhr bis 13:30 Uhr

Ort

Literaturhaus München
Salvatorplatz 1
80333 München

Anmeldung

Eine Anmeldung bis 3.2.2023 ist erforderlich.


Die Veranstaltung ist kostenlos.