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IUM-Symposion

(Kollektive) Vergütungsmodelle für KI-Nutzungen: Wege zu einem fairen Interessenausgleich

Programm:

I. Begrüßung und Einführung

Prof. Dr. Michael Grünberger, LL.M. (NYU), Direktor des IUM, Präsident und Claussen-Simon-Stiftungsprofessor für Privatrecht und Responsive Rechtswissenschaft, Bucerius Law School, Hamburg

Prof. Dr. Nadine Klass, LL.M. (Wellington), Co-Direktorin des IUM, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht, Universität Augsburg

II. Keynote: KI-Nutzung und Kreative: Umrisse eines angemessenen Ausgleichs

Prof. Dr. Josef Drexl, LL.M. (Berkeley), MPI für Innovation und Wettbewerb, München

III. Plattformökonomie: Lessons Learned? – Folgerungen aus der Debatte um Art. 17 DSM-RL

Prof. Dr. Karina Grisse, TU Darmstadt

IV. Vergütungsmodelle: rechtliche & ökomische Ausgestaltungsoptionen

Prof. Dr. Christian Peukert, Université de Lausanne

Prof. Dr. Martin Senftleben, Universiteit van Amsterdam

Prof. Dr. Christophe Geiger, LUISS, Roma

V. (Kollektive) Vergütungsmodelle in der Praxis

Dr. Julia Niebler-Kaiser, GEMA

Heide Franck, Übersetzerin und Co-Projektleitung „Kollektive Intelligenz – Übersetzungsmaschinen und Literatur“

Sabine Richly, Rechtsanwältin und Autorin des Living Paper „Generative KI: Das 3-Säulen-Modell der Initiative Urheberrecht“

Ludwig Wright, Komponist

Die Entwicklung generativer KI-Systeme stellt das Urheberrecht vor fundamentale Herausforderungen. Das IUM widmet der Millionen-Frage des Urheberrechts seit einigen Jahren sein Herbstsymposion: Wer partizipiert an der Wertschöpfung durch generative KI? Im Zentrum der juristischen Debatte stehen zur Zeit die Fragen, ob die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von KI-Modellen eine erlaubnispflichtige Vervielfältigungshandlung ist und ob mit der TDM-Schranke eine gesetzliche Nutzungserlaubnis greift; ob KI-Modelle selbst Vervielfältigungen geschützter Inhalte sind und ob die von KI-Modell erzeugten wiedererkennbaren Ausgaben (Output) in Ausschließlichkeitsrechte eingreifen. Diese Fragen sind wichtig – sie sollen im November aber keine Hauptrolle spielen.
Wir wollen über die dahinterstehende zentrale Problemlage diskutieren: Wie kann das (Urheber-)Recht einen angemessenen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen der Kreativen und Rechteinhabenden einerseits und der Innovation im Bereich der KI-Entwicklung andererseits schaffen? Ein Anstoß dazu ist der Vergleich von Anthropic (Entwicklerin von Claude AI) mit Autor:innen und Verlagen, mit dem an jeweils 500.000 Rechteinhabenden einen Betrag von 3.000 $ gezahlt wird. Das zeigt die Chancen einer effektiven kollektiven Rechtsdurchsetzung – zugleich besteht aber auch das Risiko, dass die Zahlung von solchen Summen die Marktzugangsbarrieren nicht zuletzt für europäische KI-Systemanbieter erhöht. Das Symposion konzentriert sich deshalb auf einige in der jüngeren Zeit vorgestellte zukunftsweisende Policy-Optionen. Im Mittelpunkt steht die Frage, mit welchen Vergütungsmodellen Fairness gegenüber Kreativen als auch die Innovationsfähigkeit Europas im KI-Bereich sichergestellt werden kann. Dazu ein Beispiel: Unabhängig davon, wie man sich bei der Frage entscheidet, ob die TDM-Schranke nach Art. 4 DSM-RL beim Training von generativen KI-Modellen greift oder nicht – das Ergebnis ist jeweils unbefriedigend: Entweder ist die Nutzung für das KI-Training weitgehend vergütungsfrei oder es müssen für jedes Modell Millionen von Ausschließlichkeitsrechten eingeholt werden – mit der Folge erheblicher und je nach Kollektivierungsgrad der Rechteinhabenden prohibitiven Such- und Transaktionskosten. Deshalb sind innovative Vergütungslösungen gefragt: Wie können wir eine angemessene Beteiligung der Kreativen sicherstellen, ohne die dringend notwendige europäische KI-Innovation zu beschränken? Welche Parameter sind für eine faire und administrierbare Vergütung heranzuziehen? Wie gestalten wir Systeme, die sowohl für individuelle Kreative als auch für Verwertungsgesellschaften praktikabel sind? Und was können wir aus der Plattformdebatte (Stichwort: Art. 17 DSM-Richtlinie) lernen, weil wir nicht noch einmal 10 Jahre prozessieren und diskutieren können, wenn wir zukunftsfähige Lösungen für die Kreativen von heute und die europäische KI-Innovationslandschaft von morgen schaffen wollen.
Diese Fragen stehen im Mittelpunkt des diesjährigen Herbstsymposions. Die Tagung bringt führende Expert:innen aus der Rechtswissenschaft, der Ökonomik und aus der Praxis zusammen, die konkrete Vorschläge für (kollektive) Vergütungssysteme präsentieren und deren Vor- und Nachteile aus rechtspolitischer Perspektive erörtern. Die Veranstaltung richtet sich an Wissenschaftler:innen, Vertreter:innen von Verwertungsgesellschaften und Kreativverbänden sowie dem KI-Bereich, Kreative und politische Entscheidungstragende sowie alle, die sich mit der Gestaltung eines zukunftsfähigen Urheberrechts im KI-Zeitalter befassen.

Das IUM lädt Sie herzlich ein, am 14. November 2025 dabei zu sein!

Wenn Sie die Einladungen des Instituts erhalten möchten, können Sie sich gerne in unseren Verteiler eintragen.

 

Datum

14.11.2025

Zeit

10:00 Uhr bis 14:30 Uhr

Ort

Literaturhaus München

Salvatorplatz 1

80333 München

Anmeldung

Eine Anmeldung ist erforderlich und ab Mitte Oktober möglich.
Die Veranstaltung ist kostenlos.