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IUM-Symposion

Countdown zur Reform? – Regulierungsansätze und Rechtsprechung zum Urheberrecht für generative KI

Programm:

I. Begrüßung und Einführung

Prof. Dr. Michael Grünberger, LL.M. (NYU), Direktor des IUM, Präsident und Claussen-Simon-Stiftungsprofessor für Privatrecht und Responsive Rechtswissen- schaft, Bucerius Law School, Hamburg

Prof. Dr. Nadine Klass, LL.M. (Wellington), Co-Direktorin des IUM, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht, Universität Augsburg

 

II. Keynote: Regulatorische Ansätze aus ökonomischer Sicht – Transaktionskosten, Fairness, Innovation

Alexander Cuntz, Head of Section, WIPO

 

III. Die politische Reformagenda im Mehrebenensystem I: Die Perspektive der Akteure

Emmanuelle du Chalard, Head of Copyright Unit, GD CNECT, Europäische Kommission

Dr. Martin Bittner, Leiter des Referats Urheber- und Verlagsrecht, BMJV

 

IV. Die politische Reformagenda im Mehrebenensystem II: Eine wissenschaftliche Würdigung mit Praxisblick

Prof. Dr. Franz Hofmann, LL.M. (Cambridge), FAU Erlangen-Nürnberg

PD Dr. Anna K. Bernzen, Universität Regensburg / Raue Rechtsanwälte

 

– Mittagspause –

 

V. Der Blick nach Luxemburg, Karlsruhe und München: Like Company/Google, LAION und die GEMA-Verfahren

Prof. Dr. Linda Kuschel, LL.M. (Harvard), Bucerius Law School

PD Dr. Hannes Henke, LL.M.oec, Universität Halle/Universität Bayreuth

 

VI. Panel: Kreative und KI-Industrie – Erwartungen und mögliche Schnittmengen

Matthias Hornschuh, Komponist, Initiative Urheberrecht, Mitglied des Aufsichtsrats der GEMA

Dr. Constanze Semmelmann, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der VG WORT

Mareen Fischinger, Fotografin, Mitglied des Vorstands des BFF Berufsverband Freie Fotografen und Filmgestalter, Köln

Rebekka Weiß, LL.M., Leiterin Regulierungspolitik, Microsoft Deutschland

Friederike Michael, Fachreferentin, BITKOM e.V., Berlin

Dr. Albrecht Conrad, Rechtsanwalt, Hengeler Mueller

 

Moderation:

Prof. Dr. Michael Grünberger, LL.M. (NYU), Direktor des IUM, Präsident und Claussen-Simon-Stiftungsprofessor für Privatrecht und Responsive Rechtswissen- schaft, Bucerius Law School, Hamburg

Prof. Dr. Nadine Klass, LL.M. (Wellington), Co-Direktorin des IUM, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht, Universität Augsburg

 

 

 

In den letzten beiden Jahren haben die Gerichte die Debatte um generative KI und Urheberrecht geprägt – von den aufsehenerregenden Urteilen des LG München I in Sachen GEMA/OpenAI (gegen das die Berufung beim OLG München anhängig ist) und GEMA/Suno über die Entscheidung des OLG Hamburg in Sachen Kneschke/LAION (Revision beim BGH anhängig) und – ganz aktuell – das Verfahren Like Company/Google am EuGH. Zunehmend schaltet sich aber die Politik ein. Die Regulatoren werden auf allen Ebenen des urheberrechtlichen Mehrebenensystems zugleich tätig: Das Europäische Parlament hat am 10. März 2026 mit großer Mehrheit die Entschließung des Rechtsausschusses zu „Urheberrecht und generative KI – Chancen und Herausforderungen“ angenommen und die Kommission zu einem Gesetzgebungsvorschlag aufgefordert. Die Kommission hat im Mai 2026 zwei parallele Konsultationen eingeleitet: eine zur Überprüfung der DSM-Richtlinie und eine „Targeted Initiative for a better copyright environment for European creativity and innovation“. Damit stellt die Kommission eine gesetzgeberische Intervention im europäischen Urheberrechtsrahmen in Aussicht. In Berlin hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig in ihrer Rede zur GEMA-Mitgliederversammlung im Mai 2026 die Leitlinien des BMJV formuliert: Ohne Lizenz darf KI geschützte Werke nicht kopieren – und die Vergütung soll wegen des Territorialitätsproblems nicht allein am (häufig außereuropäischen) Training, sondern auch am KI-Output anknüpfen. Eine Reform des Urheberrechts für generative KI scheint erstmals konkret greifbar zu werden. Ihr widmet das IUM sein diesjähriges Herbstsymposion.

Das Programm bildet diese Entwicklungen ab: Den Auftakt macht eine Keynote aus ökonomischer Sicht: Wir erhoffen uns daraus einen Maßstab, an der sich Reformoptionen messen lassen müssen: Transaktionskosten, Fairness, Innovation. Im zweiten Abschnitt stehen die aktuellen Reformvorhaben im Fokus. Wir wollen dabei zunächst die Perspektive der Akteure, die in Brüssel und Berlin an ihr arbeiten – Europäische Kommission, Europäisches Parlament und BMJV – beleuchten, bevor wir diese im Anschluss einer wissenschaftlichen Würdigung mit Praxisblick unterziehen. Dabei wird es auch um die Frage gehen, ob und wie Reformoptionen mit dem Territorialitätsgrundsatz des Urheberrechts umgehen. Das Parlament antwortet darauf mit dem Marktortprinzip: Die urheberrechtlichen Regeln sollen für alle generativen KI- Systeme gelten, die in der EU angeboten werden – unabhängig vom Ort des Trainings. Das BMJV setzt stattdessen am Output an und bringt ein neues Verwertungsrecht mit Vergütungsanspruch für KI-generierte Ausgaben in die Diskussion ein. Beide Ansätze werfen schwierige Fragen auf: Welche Anknüpfung minimiert Such- und Transaktionskosten? Welche ist fair gegenüber den Kreativen – und welche erhält die Innovationsfähigkeit europäischer KI-Anbieter?

Parallel dazu wird Luxemburg in der Rechtssache Like Company ./. Google Ireland (C-250/25), der ersten Vorlage zu generativer KI überhaupt, entscheiden: Die Große Kammer hat am 10. März 2026 mündlich verhandelt; die für den 3. September 2026 angekündigten Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar werden zum Zeitpunkt der Tagung vorliegen. Es geht um nicht weniger als die Fragen, ob Chatbot-Ausgaben eine öffentliche Wiedergabe sind, wie weit die TDM-Schranken für Training und Inferenz reichen und was das Presseleistungsschutzrecht gegenüber KI-Diensten wert ist. Diese Entwicklung wollen wir mit den aktuellen Entscheidungen aus Deutschland spiegeln, um damit die gerichtliche Dynamik innerhalb des Mehrebenensystems auszuloten. Zwei Referate analysieren und vergleichen die Schlussanträge mit den deutschen Entscheidungen und ordnen ihre Folgen für die Reformdebatte und die Praxis ein.

Zum Abschluss bringen wir diejenigen an einen Tisch, um die es geht: Kreative und Vertreter:innen der KI-Industrie diskutieren, was sie von einem reformierten KI-Urheberrecht erwarten – und wo mögliche Schnittmengen liegen.

Die Veranstaltung richtet sich an Wissenschaftler:innen, Vertreter:innen von Verwertungsgesellschaften, Kreativverbänden und der KI-Branche, Kreative und politische Entscheidungstragende sowie alle, die sich mit der Gestaltung eines zukunftsfähigen Urheberrechts im KI-Zeitalter befassen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme am 6. November am IUM in München!

 


Wenn Sie die Einladungen des Instituts erhalten möchten, können Sie sich gerne in unseren Verteiler eintragen.

 

 

 

Datum

06.11.2026

Zeit

10:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Ort

Literaturhaus München

Salvatorplatz 1

80333 München


Anmeldung

Eine Anmeldung ist erforderlich und bis 03.11.2026 möglich.
Die Veranstaltung ist kostenlos.