Urheberrechtsgesetz
Konsolidierte Fassung: Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern
Gesetzestext (Materialien)
BGBl. I, 2002, Nr. 21, Seite 1155-1158
						 
						  
(Anmerkung: Der konsolidierte Text steht auch zum Download zur Verfügung. Sie finden ihn in unserem Online-Archiv zum Urhebervertragsrecht.)
						 
						 
- Titelseite
 
- Erster Teil  Urheberrecht
 - Erster Abschnitt  Allgemeines (§ 1)
 
- Zweiter Abschnitt  Das Werk (§§ 2-6)
 
- Dritter Abschnitt  Der Urheber (§§ 7-10)
 
- Vierter Abschnitt  Inhalt des Urheberrechts (§§ 11-27)
 
- Fünfter Abschnitt  Rechtsverkehr im Urheberrecht (§§ 28-44)
 
- Sechster Abschnitt  Schranken des Urheberrechts (§§ 45-63a)
 
- Siebter Abschnitt  Dauer des Urheberrechts (§§ 64-69)
 
- Achter Abschnitt  Besondere Bestimmungen für Computerprogramme (§§ 69a-69g)
 
 
- Erster Abschnitt  Allgemeines (§ 1)
- Zweiter Teil  Verwandte Schutzrechte
 - Erster Abschnitt  Schutz bestimmter Ausgaben (§§ 70, 71)
 
- Zweiter Abschnitt  Schutz der Lichtbilder (§ 72)
 
- Dritter Abschnitt  Schutz des ausübenden Künstlers (§§ 73-84)
 
- Vierter Abschnitt  Schutz des Herstellers von Tonträgern (§§ 85, 86)
 
- Fünfter Abschnitt  Schutz des Sendeunternehmens (§ 87)
 
- Sechster Abschnitt  Schutz des Datenbankherstellers (§§ 87a-87e)
 
 
- Erster Abschnitt  Schutz bestimmter Ausgaben (§§ 70, 71)
- Dritter Teil  Besondere Bestimmungen für Filme
 
- Vierter Teil  Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
 
- Fünfter Teil  Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlußbestimmungen
 
- Anlage
 
 
