Urheberrechtsgesetz
Konsolidierte Fassung: Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern
Gesetzestext (Materialien)
BGBl. I, 2002, Nr. 21, Seite 1155-1158
(Anmerkung: Der konsolidierte Text steht auch zum Download zur Verfügung. Sie finden ihn in unserem Online-Archiv zum Urhebervertragsrecht.)
- Titelseite
- Erster Teil Urheberrecht
- Erster Abschnitt Allgemeines (§ 1)
- Zweiter Abschnitt Das Werk (§§ 2-6)
- Dritter Abschnitt Der Urheber (§§ 7-10)
- Vierter Abschnitt Inhalt des Urheberrechts (§§ 11-27)
- Fünfter Abschnitt Rechtsverkehr im Urheberrecht (§§ 28-44)
- Sechster Abschnitt Schranken des Urheberrechts (§§ 45-63a)
- Siebter Abschnitt Dauer des Urheberrechts (§§ 64-69)
- Achter Abschnitt Besondere Bestimmungen für Computerprogramme (§§ 69a-69g)
- Erster Abschnitt Allgemeines (§ 1)
- Zweiter Teil Verwandte Schutzrechte
- Erster Abschnitt Schutz bestimmter Ausgaben (§§ 70, 71)
- Zweiter Abschnitt Schutz der Lichtbilder (§ 72)
- Dritter Abschnitt Schutz des ausübenden Künstlers (§§ 73-84)
- Vierter Abschnitt Schutz des Herstellers von Tonträgern (§§ 85, 86)
- Fünfter Abschnitt Schutz des Sendeunternehmens (§ 87)
- Sechster Abschnitt Schutz des Datenbankherstellers (§§ 87a-87e)
- Erster Abschnitt Schutz bestimmter Ausgaben (§§ 70, 71)
- Dritter Teil Besondere Bestimmungen für Filme
- Vierter Teil Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
- Fünfter Teil Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlußbestimmungen
- Anlage