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13.02.2002; 18:59 Uhr
Weitere Programme zum Knacken von Windows XP aufgetaucht
700 Kilobyte große Datei ermöglicht vollständige Umgehung des Kopierschutzes

Im Internet sind weitere Programme aufgetaucht, mit denen der Kopierschutz von Microsofts neuestem Betriebssystem "Windows XP" geknackt werden kann. Das melden am 12.2.2002 übereinstimmend der "Newsticker" des Heise-Verlags und die "ZDNet News". Nach den Berichten hat vor kurzem eine Programmierergruppe unter dem Namen Sad Team eine 700 Kilobyte große ausführbare Datei in Umlauf gebracht, mit der die "Home"- und die "Professional"-Version von "Windows XP" vollständig aktiviert werden können. Außerdem ist angeblich ein sogenannter "Keymaker" verfügbar, der innerhalb weniger Stunden gültige CD-Keys für "Windows XP Home", "Professional" und "Corporate" erzeugt. Nach Eingabe dieser CD-Keys könnten Raubkopien der Programme ganz offiziell über Telefon oder Internet bei Microsoft freigeschaltet werden. Das englische Softwareunternehmen Bitarts hatte bereits wenige Tage nach dem Verkaufsstart von "Windows XP" im Herbst 2001 auf im Internet erhältliche Programme aufmerksam gemacht, mit denen der Aktivierungsmechanismus des Betriebssystems vollständig entfernt werden könnte. Die Erwartung von Microsoft, mit der sogenannten Produktaktivierung dem Problem der Raubkopien Herr zu werden, bezeichnete ein Sprecher von Bitarts als "naiv". Deutsche Programmierer hatten bereits im Juli 2001 gewarnt, der Kopierschutz von "Windows XP" habe schwere Lücken und sei verhältnismäßig leicht zu umgehen.

Microsoft hatte große Hoffnungen darauf gesetzt, mit dem neuen Verfahren die Anfertigung von Raubkopien seiner Programme einzudämmen. Das neue Betriebssystem "Windows XP" und das neue "Office XP" sollten nach den Plänen des Unternehmens nur noch dann uneingeschränkt nutzbar sein, wenn der Nutzer die jeweilige Lizenz für einen bestimmten PC registrierte. Bei dieser sogenannten "Produktaktivierung" sollten aus einer CD-Kennung und Hardware-Merkmalen des jeweiligen Rechners eine Produkt-Kennung errechnet werden, die verschlüsselt per Internet oder Telefon an Microsoft übermittelt werden sollte. Anschließend hätte der Nutzer auf gleichem Wege einen Freischaltcode erhalten. Ohne die Freischaltung hätte das Betriebssystem nach 30 Tagen den Dienst verweigert, die Anwendungsprogramme des "Microsoft Office" wären nach einer bestimmten Anzahl von Aufrufen nicht mehr nutzbar gewesen. Als Folge dieses Verfahrens wären Kopien "für den Hausgebrauch", also zum Beispiel für ein Zweitgerät, nicht mehr möglich gewesen. Betriebssystem und Anwendungsprogramme wären nur noch auf dem Rechner gelaufen, für den sie freigeschaltet wurden. Ebenfalls nicht mehr möglich wäre es gewesen, Lizenzen getrennt vom Rechner an Dritte weiterzuverkaufen. Die Programme hätten auf dem Rechner des Käufers nicht mehr funktioniert.

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[IUM/jz]

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