Kameraleute und Urheberrecht
In einem Interview mit medienpolitik.net spricht der Vorsitzende des Bundesverbandes der Fernsehkameraleute (BVFK) Frank Trautmann über "größere Chancen" von Kameraleuten, für ihre Rechte künftig angemessen vergütet zu werden.
Diese ergeben sich, so Trautmann, insbesondere aus einem durch Professor Dr. Karl-Nikolaus Peifer, Direktor des Instituts für Medienrecht und Kommunikationsrecht der Universität Köln, erstatteten Gutachten, das der BVFK in Auftrag gegeben hat. Daraus folge laut Trautmann, dass Fernsehkameraleute Urheber seien. Dieses Ergebnis soll nun in einem nächstem Schritt dazu genutzt werden, um mit Sendern und Produktionsfirmen "Verhandlungen über eine angemessene Vergütung führen zu können".
Jüngst hatte der BGH zum wiederholten Male über eine weitere angemessene Vergütung eines Kameramannes verhandelt (BGH ZUM 2021, 713 – Das Boot III).
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