Profilnutzung durch Erbin
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat mit Urteil vom 30. Dezember 2024 entschieden, dass Erb:innen grundsätzlich ein voller Aktiv-Zugriff auf das Instagram-Konto einer Erblasser:in zusteht (13 U 116/23). Es berichtet LTO.
Geklagt hatte die Ehefrau eines verstorbenen Musikers. Sie hatte das Profil ihres Ehemannes auf der sozialen Plattform Instagram nach seinem Ableben einige Jahre weitergenutzt, bevor es in einen »Gedenkstatus« versetzt worden war. In diesem Zustand lässt es sich nicht mehr in den Account einloggen.
Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat nunmehr entschieden, dass die Klägerin im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (§ 1922 BGB) neben dem passiven Anspruch auf lesende Nutzung des streitgegenständlichen Accounts auch in einen Anspruch auf aktive Nutzung eingetreten sei. Es handele sich bei den Leistungen des Instagram-Betreibers Meta auch nicht um höchstpersönliche.
Das Urteil sei nach Angaben der Prozessbevollmächtigten das erste oberlandesgerichtliche Urteil, das sich dieser Rechtsfrage widmet. Die Revision ist zugelassen.
Dokumente:
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 7653:
https://www.urheberrecht.org/news/7653/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.