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07.07.2021; 10:38 Uhr
Wiedergabe von Zitaten in Presseberichten
Beitrag bei LTO zu "Friss oder stirb"-Methode

Felix W. Zimmermann befasst sich in einem auf LTO veröffentlichten Beitrag mit der Frage, ob Medien dazu verpflichtet werden können, Zitate in Berichten ausschließlich vollständig wiederzugeben. Dieses Vorgehen von Rechtsanwälten zugunsten ihrer Mandanten nennt er dabei die "Friss oder stirb"-Methode.

Dabei wird auf eine Presseanfrage hin von der jeweiligen Person zwar eine anwaltliche Stellungnahme abgegeben, diese jedoch gleichzeitig unter die Bedingung gestellt, dass das Zitat vollständig wiedergegeben werden müsse. Die Beantwortung der Frage, ob dieses vorgehen rechtsverbindlich sei, "erforder[e] komplexe Überlegungen", so Zimmermann. Dabei sei im Grundsatz zu beachten, dass die Wiedergabe von Zitaten nicht sinnentstellend erfolgen dürfe.

Jedoch hält es Zimmermann trotz der Bedingung der vollständigen Wiedergabe weiterhin für möglich, auch nur Teile der Aussage in der anschließenden Berichterstattung wiederzugeben. Dies würde sich u.a. aus der jüngeren Rechtsprechung des BVerfG ergeben, wonach das allgemeine Persönlichkeitsrecht keinen Anspruch darauf vermittele, exklusiv über die eigene Darstellung in der Öffentlichkeit zu verfügen. Lediglich der ursprüngliche Sinn der Aussage müsse auch nach einer Kürzung noch erkennbar bleiben.

Dokumente:

[IUM/th]

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