mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
08.06.2021; 17:21 Uhr
Leistungsschutzrecht für Presseverleger
Facebook holt Zustimmung für Gratisnutzung von Verlagen ein

Wie das Portal heise online berichtet, hat das soziale Netzwerk Facebook damit begonnen, von Verlagen die Zustimmung zur kostenlosen Nutzung von Presseinhalten einzuholen. Konkret hat das US-Unternehmen hierfür auf seiner Webseite ein Formular bereitgestellt, mit dem Verlage einer kostenlosen Nutzung ihrer Inhalte zustimmen können.

Sofern ein Verlag seine Inhalte selbst auf Facebook teilt, soll jedoch weiterhin eine Vorschau auf diesen Beitrag hinweisen. Wenn aber ein Dritter den Beitrag eines Verlages teilt, für den der Verlag seine Zustimmung bislang nicht erteilt hat, dann erscheine lediglich noch die URL bzw. die Überschrift im entsprechenden Post, so der Bericht unter Bezug auf Facebook weiter.

Hintergrund sei laut heise online das seit Montag geltende neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger, welches im Rahmen der jüngsten Urheberrechtsreform beschlossen wurde (vgl. Meldung vom 3. Februar 2021).

Dokumente:

[IUM/th]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 6631:

https://www.urheberrecht.org/news/6631/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.