Kommunales Internetportal vs. Presse
Im Rechtsstreit um die Ausgestaltung des Internetportals der Stadt Dortmund hat die beklagte Stadt in der Berufungsinstanz vor dem OLG Hamm obsiegt (4 U 1/20). Das teilte das Gericht am heutigen Tag in einer Pressemitteilung mit.
Im konkreten Verfahren wendete sich der Kläger, ein Verlag aus Dortmund, gegen die Internetpräsenz der Stadt. Diese sei eine unzulässige, da substituierende staatliche Pressetätigkeit seitens der Kommune und daher rechtswidrig. In der ersten Instanz hatte der Kläger vor dem LG Dortmund mit dieser Begründung noch Erfolg (3 O 262/17).
Dies sah das OLG Hamm jetzt anders. Es konnte nach einer Gesamtbetrachtung insbesondere keine Verletzung des aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG folgenden Gebots der Staatsferne erkennen. Das Gericht könne aufgrund des Angebots vielmehr gerade keinen "Leseverlust" für die Presse erkennen. Zwar würden einzelne Artikel durchaus gegen das Gebot der Staatsferne verstoßen, diese würden jedoch in der Fülle der weiteren Artikel untergehen, so das Gericht in der Pressemitteilung weiter.
Dokumente:
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 6634:
https://www.urheberrecht.org/news/6634/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.